Deutsche Parkinson Vereinigung 

„Austausch aufgrund von Rabattverträgen verschwendet Beitragsgelder“

Stuttgart - 11.04.2018, 17:05 Uhr

Parkinson-Patienten nehmen oftmals viele Arzneimittel gleichzeitig. (Foto: PhotoSG / Stock.adobe.com)                                     

Parkinson-Patienten nehmen oftmals viele Arzneimittel gleichzeitig. (Foto: PhotoSG / Stock.adobe.com)                                     


„Einsparungen durch Rabattverträge wiegen Mehrausgaben nicht auf“

Immer wieder erfahre die Organisation aus dem Kreis ihrer Mitglieder und von Parkinson-Spezialisten von tragischen Fällen, in denen Patienten infolge eines medizinisch nicht gerechtfertigten Medikamentenaustauschs über Wochen medikamentös komplett neu eingestellt werden müssen – bei ihren niedergelassenen Ärzten oder im Krankenhaus. Die Kosten eines mindestens zweiwöchigen stationären Aufenthalts zur medikamentösen Neueinstellung ließen sich dabei mit rund 7000 Euro beziffern. Müsse beispielsweise nur jeder zwanzigste Patient zur Neueinstellung ins Krankenhaus, koste das die Beitragszahler bereits über 150 Millionen Euro. Da niemand diese Fälle bislang systematisch erfasse, kann Geschäftsführer Mehrhoff auch nicht ausschließen, dass sogar mehr Patienten pro Jahr deswegen ins Krankenhaus kommen. „Aber an Spekulationen dieser Art wollen wir uns nicht beteiligen.“

Einsparungen durch Rabattverträge der Kassen könnten diese Verschwendung von Beiträgen jedenfalls kaum aufwiegen, erklärt der dPV-Vertreter. Er fordert daher die Bundesregierung und insbesondere den neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, sich der Sache anzunehmen. 

Ärzte und Apotheker sind gefragt

Auf der Substitutionsausschlussliste befindet sich in der Tat kein einziges Arzneimittel gegen Morbus Parkinson, sondern nur Antiepileptika, Antikoagulantien, herzwirksame Glykoside, Immunsuppressiva, Opioid-Analgetika und Schilddrüsenhormone. So liegt es derzeit in den Händen der Ärzte und Apotheker bei begründeten Bedenken hinschlich der Austauschbarkeit einen Präparatewechsel zu verhindern. Zwar haben die KVen im Januar ihre Mitglieder darauf hingewiesen, dass das Kreuz nur aus medizinisch therapeutischen Gründen gesetzt werden darf. Diese Gründe wären aber bei einer drohenden Neueinstellung gegeben.

Die Deutsche Parkinson Vereinigung ist bei den Apothekern insbesondere für ihre Kooperation mit dem EU-Versender DocMorris bekannt. Die Rx-Boni-Kooperation DocMorris landete vor dem Europäischen Gerichtshof und sorgt immer noch für Diskussionen um die gesamte Rx-Preisbindung. Im Februar 2017 verkündete die ABDA allerdings, dass man mit der dPV eine Kooperation abgeschlossen habe.



jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Patienten ziehen Beratung in Vor-Ort-Apotheke vor: Kooperation mit der ABDA statt mit DocMorris

Parkinson Vereinigung kündigt DocMorris-Kooperation

Rx-Boni-Verbot vor dem EuGH

Im Sinne oder zulasten der Patienten?

Europäischer Gerichtshof (EuGH) zur Klärung angerufen - Interessen divergieren

Gibt es ein Recht auf Rx-Boni?

Kammern fördern mit zertifizierter Fortbildung die Netzwerkbildung

Interdisziplinäres Projekt Parkinson

1 Kommentar

Austausch

von Dr.Diefenbach am 12.04.2018 um 13:06 Uhr

Diese Medikamente tauscht man nicht aus.Pharmazeutische Bedenken haben derartigen Aktionen entgegenzustehen.Es ist eine substanzielle Fahrlässigkeit,dass dies überhaupt angedacht wurde.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.