Hessischer Apothekerverband

Auch Hessen will Hilfstaxe kündigen

Süsel - 04.04.2018, 17:50 Uhr

Der Hessische Apothekerverband (HAV) möchte ebenfalls die Hilfstaxe kündigen. (Foto: fovito / stock.adobe.com)

Der Hessische Apothekerverband (HAV) möchte ebenfalls die Hilfstaxe kündigen. (Foto: fovito / stock.adobe.com)


Nach dem Chef des NARZ und des Hamburger Apothekervereins, Dr. Jörn Graue, spricht sich auch der Hessische Apothekerverband für die Kündigung der Hilfstaxe aus. Allerdings soll die Anlage 3 zu Zytostatikazubereitungen von dieser Kündigung ausgenommen werden, solange die Klage gegen den diesbezüglichen Schiedsspruch vom Januar beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig ist. Graue hatte für eine Kündigung der ganzen Hilfstaxe plädiert. 

Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands (HAV) Holger Seyfarth kündigte am heutigen Mittwoch in einer Pressemitteilung an, der HAV werde den Deutschen Apothekerverband (DAV) bei der nächsten Mitgliederversammlung am 27. April auffordern, alle Anlagen der Hilfstaxe außer der Anlage 3 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

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Anlage 3 soll bleiben 

Zur Begründung erklärte Seyfarth, die Hilfstaxe sei seit 2009 nicht mehr angepasst worden. „Die dort genannten Stoffpreise liegen vielfach weit unter den tatsächlichen Einkaufspreisen der Apotheken“, stellte Seyfarth fest. Die in der Hilfstaxe vereinbarten Preise könnten zwar über größere Bezugsmengen erzielt werden, aber Apotheken mit wenigen Rezepturen würden diese Mengen kaum erreichen. „Die Hilfstaxe muss aber marktgerecht sein und Preise ausweisen, die dem üblichen Einkaufsverhalten entsprechen“, argumentierte Seyfarth. Außerdem verwies Seyfarth auf den Vertrag über die Hilfstaxe. Dieser sehe die regelmäßige Anpassung der Kalkulationsgrundlage an die Kostenentwicklung vor. Doch „der DAV hat zu lange versäumt, mit dem GKV-Spitzenverband über Anpassungen zu verhandeln“, kritisierte Seyfarth. Darum habe der HAV den DAV in der vorigen Woche gebeten, die Kündigung der Hilfstaxe auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung zu setzen. Dabei solle es um die „Kündigung der Anlagen 1 und 2 sowie 4, 5, 6, 7, 8 und 9“ gehen. Die Anlage 3 zur Preisbildung für parenterale Lösungen wolle der HAV dagegen noch nicht gekündigt wissen, solange die Klage gegen den diesbezüglichen Schiedsspruch vom Januar beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig ist. Darauf habe sich der HAV-Vorstand bei seiner Sitzung am 20. März geeinigt.

Was tun mit den Zytos?

Dagegen hatte bereits im März der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) als Reaktion auf die Schiedsstellenentscheidung zu Zytostatikazubereitungen gefordert, gerade die Anlage 3 der Hilfstaxe zu kündigen. Denn der Schiedsspruch habe das Zeug dazu, die Herstellung von Zytostatika zum Verlustgeschäft zu machen, hatte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim erklärt.

Was bedeutet der Beschluss von 2012?

Daraufhin hatte Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) und des Hamburger Apothekervereins, in der vorigen Woche im NARZ-Mitgliedermagazin „eFaktum“ gefordert, die ganze Hilfstaxe zu kündigen (siehe Meldung vom 4. 4.: „NARZ-Chef Graue fordert Kündigung der ganzen Hilfstaxe“). Graue hatte gerade die aktuelle Diskussion um die Zytostatika zum Anlass genommen, nun auch das lange schwelende Problem anzugehen, das sich aus den überholten Einkaufspreisen für Inhaltsstoffe klassischer Rezepturen ergibt. Dazu hatte Graue erklärt, der DAV habe bereits 2012 beschlossen, die Hilfstaxe zu kündigen, dies aber bisher nicht umgesetzt. Doch aufgrund der Bitte des HAV wird sich nun wohl die DAV-Mitgliederversammlung am 27. April erneut mit dem Thema befassen. 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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