Von London nach Amsterdam

Wie geht's weiter beim EMA-Umzug?

Remagen - 23.03.2018, 13:30 Uhr

Die EU-Arzneimittelagentur EMA zieht nach Amsterdam - wie steht es um den Umzug? (Foto: Imago)

Die EU-Arzneimittelagentur EMA zieht nach Amsterdam - wie steht es um den Umzug? (Foto: Imago)


Umzug in zwei Phasen geplant

Eine weitere Sorge, die das Parlament umtreibt ist die, dass die Niederländer nicht rechtzeitig mit den neuen Räumlichkeiten fertig werden könnten. Die Bewerbung enthielt die Planung für das „Vivaldi-Gebäude“, dessen Konferenzzentrum und einige Arbeitsplätze laut Angaben in dem Angebot am 1. April 2019 bezugsfertig sein sollen. In den darauffolgenden sechs Monaten sollen schrittweise Büroetagen verfügbar werden. Bis das gesamte Gebäude bezugsfertig ist, sollen vom 1. Januar 2019 an vorübergehende provisorische Räumlichkeiten genutzt werden können.

Wird das Vivaldi-Gebäude rechtzeitig fertig?

Am 22. Februar hatte sich eine Delegation des Parlaments unter der Leitung des italienischen EP-Berichterstatters in dem Verfahren nach Amsterdam aufgemacht, um sich direkt vor Ort ein Bild von den Fortschritten zu machen. „An dem provisorischen Gebäude ist wohl tatsächlich nicht mehr viel zu tun“, befand Giovanni La Via. „Besorgter sind wir über das Risiko einer verzögerten Fertigstellung des neuen Vivaldi-Gebäudes. EMA-Mitarbeiter haben uns heute gesagt, das ein Verzug die Aktivitäten der Agentur beeinträchtigen könnte, und genau das wollen wir vermeiden.“

Mit dem Bau des endgültigen Sitzgebäudes soll bis dato nicht einmal begonnen worden sein. Etwaige Kosten für den zweiphasigen Umzug sollen nach den Vorstellungen des Europäischen Parlaments ohnehin vollumfänglich von der niederländischen Regierung getragen werden.

Parlament fordert konkreten Zeitplan

Das Parlament hat nun in seiner Ersten Lesung am 15. März 018 diverse Änderungsvorschläge zu dem Verordnungsentwurf eingebracht, um seinem Anliegen Nachdruck zu verleihen: Hiernach sollen die Kommission und die zuständigen Behörden der Niederlande alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Agentur spätestens am 1. Januar 2019 an ihren provisorischen Sitz und spätestens am 16. November 2019 an ihren endgültigen Sitz umziehen kann. Außerdem sollen sie dem Europäischen Parlament und dem Rat drei Monate nach Inkrafttreten der Verordnung und danach alle drei Monate einen schriftlichen Bericht über die Bau-Fortschritte vorlegen, bis die Agentur ihren ständigen Sitz bezogen hat. Die Umsiedlung in das Übergangsgebäude sollte auf 10,5 Monate begrenzt werden, um sicherzustellen, dass die Agentur ab dem 16. November 2019 ihre Tätigkeit wieder in vollem Umfang aufnehmen kann.

Die Ansage an die Niederländer ist klar: Von jetzt an bleibt nicht einmal mehr ein Jahr Zeit, um in Amsterdam – wo auch immer – alles für den großen „Tross“ aus London herzurichten.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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