Von London nach Amsterdam

Wie geht's weiter beim EMA-Umzug?

Remagen - 23.03.2018, 13:30 Uhr

Die EU-Arzneimittelagentur EMA zieht nach Amsterdam - wie steht es um den Umzug? (Foto: Imago)

Die EU-Arzneimittelagentur EMA zieht nach Amsterdam - wie steht es um den Umzug? (Foto: Imago)


Im vergangenen Herbst hatte die Entscheidung über den neuen Standort der Europäischen Arzneimittelagentur allerorten für große Aufregung gesorgt. Nachdem am Ende Amsterdam das „große Los“ gezogen hatte, wurde es nach einigen Nachwehen schlagartig wieder ruhig um die EMA. Wie weit sind die Vorbereitungen denn nun gediehen?

Das Verfahren über die Zuweisung eines neuen Standortes für die Europäische Arzneimittelagentur infolge des Brexits war für die pharmazeutische Industrie und die nationalen Zulassungsbehörden im zweiten Halbjahr 2017 das Thema Nummer Eins. Als dann am 20. November 2017 die Entscheidung zugunsten der niederländischen Stadt Amsterdam fiel, herrschte vielerorts Erleichterung, gelten doch die Niederländer als weltoffen, regulatorisch versiert und gut organisiert.

Vollmundig hatte der niederländische Gesundheitsminister Bruno Bruins damals seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass die EMA ihre anspruchsvolle Tätigkeit am neuen Standort Amsterdam in derselben Qualität fortsetzen kann: „Wir sind bereit, loszulegen und werden dafür sorgen, dass die Arbeit der EMA nicht unterbrochen wird“, sagte Bruins im Nachgang zu der Entscheidung im Rat für Allgemeine Angelegenheiten der EU.

Sitz wird in EU-Verordnung bestätigt

Hiermit ist es aber noch nicht getan. Formal wird die Entscheidung nun über eine Änderung der europäischen Verordnung über das zentrale Zulassungsverfahren ((EG) Nr. 726/2004) umgesetzt, die auch die Regelungen über die Errichtung der Agentur enthält. Damit soll der neue Sitz in der Gründungsverordnung bestätigt werden. Ende November legte die EU-Kommission den Entwurf dazu vor

In die Verordnung wird ein neuer Artikel 71 a eingefügt wird, der besagt, dass die Agentur ihren Sitz in Amsterdam hat und dass die Verordnung ab dem Zeitpunkt angewendet wird, zu dem die Mitgliedschaft von Großbritannien in der EU endet. Das ist der 30 March 2019. Nun muss der Verordnungsvorschlag noch die erforderlichen parlamentarischen Hürden nehmen.

Harsche Kritik des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat den Entwurf in seiner ersten Lesung am 15. März 2018 zwar angenommen, nutzt aber auch die Gelegenheit, um seinem Ärger einmal gehörig Luft zu machen. Die harsche Kritik bezieht sich vor allem darauf, dass das Parlament und damit die Vertreter der Bürger der Union nicht in vollem Umfang in das Verfahren einbezogen worden war. Nun solle man den Erwartungen entsprechen und den ausgewählten neuen Standort des Sitzes auf dem Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens bestätigen. Bemängelt wird außerdem das abschließende Losverfahren, obwohl es sich hierbei um eine derart wichtige Entscheidung handelte. Das EP besteht deshalb darauf, dass das Verfahren für die Auswahl neuer Standorte künftig nicht mehr in dieser Form durchgeführt wird.

Es fordert die Haushaltsbehörden und die Kommission weiterhin auf, dafür zu sorgen, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Verlegung des Sitzes der EMA in vollem Umfang vom derzeitigen Gastland getragen werden, wobei ein Teil wohl vor dem finanziellen Ausgleich mit Großbritannien aus dem EU-Haushalt vorfinanziert werden müsse.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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