Cannabis-Versorgung

Linke: Bundesregierung hat sich beim Medizinalhanf verkalkuliert

Berlin - 13.03.2018, 10:30 Uhr

Für den Bundestagsageordneten der Linksfraktion Niema Movassat ist die Versorgungssituation für Cannabis-Patienten unzureichend. (Foto: Imago)

Für den Bundestagsageordneten der Linksfraktion Niema Movassat ist die Versorgungssituation für Cannabis-Patienten unzureichend. (Foto: Imago)


Ausschreibungsverfahren wegen Klage gestoppt

Eigentlich war es von Seiten der Bundesregierung geplant, dass ab 2019 der Anbau von Medizinalhanf auch in Deutschland möglich werden sollte. Die deutsche Cannabisagentur, die neben dem Hanf-Import auch den Anbau regelt, hatte im vergangenen Jahr ein Ausschreibungsverfahren für den Zeitraum 2019 bis 2022 gestartet. Geplant war ein Produktionsumfang von insgesamt 6600kg für diese vier Jahre.

Allerdings pausiert derzeit das Ausschreibungsverfahren. Denn mehreren Medienberichten zufolge hat das süddeutsche Unternehmen Lexamed, das im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens eine Absage erhielt, gegen das BfArM geklagt. Aus Sicht des Unternehmens seien die Anforderungen im Bewerbungsverfahren zu hoch gewesen. Das Verfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf ist noch nicht abgeschlossen. Die Linken fragen deshalb, ob nach Einschätzung der Bundesregierung der Starttermin für den deutschen Cannabis-Anbau angesichts des laufenden Klageverfahrens noch realistisch sei. Und falls nicht, wollen die Linken wissen, welche Rückschlüsse die Bundesregierung daraus zöge.

Hohe Anforderungen des BfArMs

Movassat befürchtet negative Konsequenzen für Cannabis-Patienten, sollte der Anbau in Deutschland nicht wie geplant ab 2019 starten können: „Die Versorgungssituation würde sich dann noch weiter verschärfen, die Preise würden dann noch massiver durch die Decke gehen. Schon heute sind die Preise in den Apotheken circa  doppelt so hoch wie auf dem Schwarzmarkt. Dabei muss man sich auch vor Augen führen, dass die Zahl der Anträge und damit die Nachfrage von Jahr zu Jahr wohl ansteigen wird. Denn es wird damit zu rechnen sein, dass die Vergabepraxis nach einer gewissen ‚Eingewöhnungsphase‘ mit den neuen Regeln eher steigt. Deshalb muss der Cannabisanbau in Deutschland schnellstmöglich vorangetrieben werden“.

Niema Movassat kann die Beweggründe des Unternehmens Lexamed für seine Klage allerdings nachvollziehen. „Die Bundesregierung hat meines Erachtens zu hohe Anforderungen an die Erfahrung der Bewerber mit dem Anbau von Cannabis festgesetzt. Die hohen Anforderungen haben den allergrößten Teil der Bewerber ausgeschlossen. Für diese strengen Anforderungen muss sich die Bundesregierung nun vor Gericht rechtfertigen“, erläutert der drogenpolitische Sprecher der Linken im Bundestag.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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