Stellungnahme von Bayer

„Unbegründete Warnhinweise sind nicht im Interesse der Patienten“

Berlin - 07.03.2018, 13:15 Uhr

Die Leiterin Medizin der Bayer Vital GmbH, Konstanze Diefenbach, verteidigt das Magen-Darm-Mittel Iberogast bis aufs Schärfste. (Screenshot: DAZ.online)

Die Leiterin Medizin der Bayer Vital GmbH, Konstanze Diefenbach, verteidigt das Magen-Darm-Mittel Iberogast bis aufs Schärfste. (Screenshot: DAZ.online)


Bayer: Keine Risiken für Kinder und Schwangere

Schon in einer Pressemitteilung hatte Bayer erklärt, dass sich die Risiken aus Sicht des Konzerns lediglich auf hochdosierte Schöllkraut-Extrakte beziehen, die Konzentration in Iberogast® aber zu gering sei. Diefenbach erklärt in dem Video daher: „Einzelne Berichte zu Leberschäden im Zusammenhang mit hochdosierten Schöllkrautextrakten kamen in den 1990er Jahren auf. Iberogast® enthält einen niedrigdosierten Extrakt. Vergleichbare Berichte über Lebererkrankungen und Iberogast® gibt es nicht.“

Warum Bayer nicht nachgibt und die Warnhinweise schlichtweg in die Packungsbeilage aufnimmt, erklärt Diefenbach so: „Die deutsche Zulassungsbehörde verlangt auch für niedrigdosierte Schöllkrautextrakte, dass Warnhinweise in die Packungsbeilage aufgenommen werden. Die Einnahme von Iberogast® ist aus unserer Sicht aber nicht mit Risiken verbunden, die eine Aufnahme von Warnhinweisen rechtfertigen würden. Wir sind der Meinung, dass es nicht im Interesse der Patienten ist, Warnhinweise in die Gebrauchsinformationen aufzunehmen, die unbegründet sind. Das ist der Grund, warum wir gegen den Stufenplan zunächst Widerspruch eingelegt und Klage erhoben haben.“

Auf die Frage, ob man Schöllkraut, das ja nur einer unter vielen Inhaltsstoffen von Iberogast® ist, weglassen könne, erklärt Diefenbach, dass jeder enthaltene Stoff wichtig sei. Schöllkraut wirke krampflösend, Magen-beruhigend und könne Entzündungen mindern. Auch für Kinder ab drei Jahren sei Iberogast® sicher, wenn es richtig dosiert werde. Die Sicherheit und Wirksamkeit für Kinder sei nachgewiesen. Schwangere sollten die Einnahme von Iberogast® vorher mit dem Arzt besprechen. Aber: „Uns liegen keine Hinweise vor, dass die Einnahme während der Schwangerschaft bedenklich ist.“ Letztlich wird es in dem Bayer-Video noch persönlich. Auf die Frage, ob Diefenbach das Präparat ihrer Familie empfehlen würde, antwortet sie: „Bei Erkrankungen im Magen-Darm-Bereich nutzen wir in der Familie Iberogast® sehr regelmäßig.“

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* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hatten wir Konstanze Diefenbach als Medizin-Chefin des Bayer-Konzerns bezeichnet. Sie ist aber Leiterin Medizin der Bayer Vital GmbH. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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