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ASG Bayern
Rechtsbrecher ausschließen statt Rx-Versand verbieten
Berlin - 12.12.2017, 07:00 Uhr

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen aus Bayern hat vorgeschlagen, Apotheken von der Versorgung auszuschließen, die gegen deutsches Recht verstoßen haben. (Foto: dpa)
Sollten sich Union und SPD auf Verhandlungen zu einer Neuauflage der Großen Koalition einigen, wird in Sachen Gesundheitspolitik bald weitergestritten. Gerade im Apothekenmarkt haben Schwarz und Rot große Baustellen hinterlassen. Um zumindest den Versand-Konflikt zu lösen, hat nun die bayerische Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) vorgeschlagen, den Rx-Versand zu erhalten, aber Anbieter auszuschließen, die gegen deutsches Recht verstoßen.
Die Gesundheitspolitik könnte zu einem der wichtigsten Politikfelder in der kommenden Legislaturperiode werden: Die Unionsparteien betonten im Wahlkampf immer wieder, wie wichtig ihnen die Verbesserung der Landversorgung sei. Die SPD setzt gerade jetzt – unmittelbar vor der Aufnahme von neuen Gesprächen mit der Union – nur auf ein Thema: die Bürgerversicherung. Galt das Krankenversicherungsprojekt der Sozialdemokraten jahrelang als illusorisch, sehen viele SPD-Politiker jetzt eine neue Chance, diese Maximalforderung zu stellen.
Aber auch in vielen Versorgungsfragen werden Union und SPD viele Fragen zu klären haben. Eine davon ist der Versandhandels-Konflikt – eine Baustelle, die sich die Große Koalition eventuell selbst hinterlassen hat. Obwohl mehrere SPD-Landesverbände sich vehement für das Verbot stark machten und die Union im Bund mit einem beschlossenen Bundesratsantrag unterstützten, wollen die meisten SPD-Bundespolitiker das Verbot nach wie vor nicht.
Neuer Input zur Lösung dieses Problems könnte nun aus Bayern kommen. Die bayerische Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) hat einen Antrag beschlossen, nach dem im Versandhandel das bestehende deutsche Recht (einheitlicher Abgabepreis für Rx-Arzneimittel, Werbe- und Zugabeverbot sowie Sachleistungsprinzip) beibehalten und im SGB V den deutschen Krankenkassen verboten werden soll, „Rezepte von Vertragspartnern, die sich nicht an die bestehenden deutschen Regelungen halten, zu erstatten“.
1 Kommentar
Gut gemeint , aber
von Steffen Beyer am 12.12.2017 um 9:53 Uhr
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