ASG Bayern

Rechtsbrecher ausschließen statt Rx-Versand verbieten

Berlin - 12.12.2017, 07:00 Uhr

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen aus Bayern hat vorgeschlagen, Apotheken von der Versorgung auszuschließen, die gegen deutsches Recht verstoßen haben. (Foto: dpa)

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen aus Bayern hat vorgeschlagen, Apotheken von der Versorgung auszuschließen, die gegen deutsches Recht verstoßen haben. (Foto: dpa)


Sollten sich Union und SPD auf Verhandlungen zu einer Neuauflage der Großen Koalition einigen, wird in Sachen Gesundheitspolitik bald weitergestritten. Gerade im Apothekenmarkt haben Schwarz und Rot große Baustellen hinterlassen. Um zumindest den Versand-Konflikt zu lösen, hat nun die bayerische Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) vorgeschlagen, den Rx-Versand zu erhalten, aber Anbieter auszuschließen, die gegen deutsches Recht verstoßen.

Die Gesundheitspolitik könnte zu einem der wichtigsten Politikfelder in der kommenden Legislaturperiode werden: Die Unionsparteien betonten im Wahlkampf immer wieder, wie wichtig ihnen die Verbesserung der Landversorgung sei. Die SPD setzt gerade jetzt – unmittelbar vor der Aufnahme von neuen Gesprächen mit der Union – nur auf ein Thema: die Bürgerversicherung. Galt das Krankenversicherungsprojekt der Sozialdemokraten jahrelang als illusorisch, sehen viele SPD-Politiker jetzt eine neue Chance, diese Maximalforderung zu stellen.

Aber auch in vielen Versorgungsfragen werden Union und SPD viele Fragen zu klären haben. Eine davon ist der Versandhandels-Konflikt – eine Baustelle, die sich die Große Koalition eventuell selbst hinterlassen hat. Obwohl mehrere SPD-Landesverbände sich vehement für das Verbot stark machten und die Union im Bund mit einem beschlossenen Bundesratsantrag unterstützten, wollen die meisten SPD-Bundespolitiker das Verbot nach wie vor nicht.

Neuer Input zur Lösung dieses Problems könnte nun aus Bayern kommen. Die bayerische Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) hat einen Antrag beschlossen, nach dem im Versandhandel das bestehende deutsche Recht (einheitlicher Abgabepreis für Rx-Arzneimittel, Werbe- und Zugabeverbot sowie Sachleistungsprinzip) beibehalten und im SGB V den deutschen Krankenkassen verboten werden soll, „Rezepte von Vertragspartnern, die sich nicht an die bestehenden deutschen Regelungen halten, zu erstatten“.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Gut gemeint , aber

von Steffen Beyer am 12.12.2017 um 9:53 Uhr

Liebe ASG,

ihr meint es bestimmt gut.
Aber ich habe meine Zweifel das ein Ausschluß bestimmter ausländischer Anbieter Erfolg hat.
Aus 3 Gründen:
1. Geht das mit einem EUGH das ja gerade will das die Auslandsversender rechtliche Vorteile genießen ?
2. Hat die Politik denn die Möglichkeit den Krankenkassen etwas zu verbieten ? Es hat die Kassen bisher nie interressiert ob der Versand illegal war, ob die Versender nicht im Rahmenvertrag waren oder das sie jetzt gegen genau diesen Rahmenvertrag verstoßen. Hier berufen sich deutsche Krankenkassen auf EU-Recht und ignorieren bestehende Verträge und Gesetze.
3. Wer kontrolliert das dann und stellt den Verstoß fest ? Die Rechnungen der Auslandsversender sind ja jetzt schon gefälscht. D.H. die Krankenkassen akzeptieren auch z.Z. falsche Rechnungen der Auslandsversender.

Das ist rechtssicherer als ein RXVV ?

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