Apotheker bangen um Konditionen

Bundesgerichtshof entscheidet Skonti-Frage

Berlin - 04.10.2017, 07:00 Uhr

Apotheker fürchten um ihre Skonti. Wird der Bundesgerichtshof diese Woche einen Schlussstrich ziehen oder ihre Zulässigkeit neben anderen Rabatten bestätigen? (Foto: BGH)

Apotheker fürchten um ihre Skonti. Wird der Bundesgerichtshof diese Woche einen Schlussstrich ziehen oder ihre Zulässigkeit neben anderen Rabatten bestätigen? (Foto: BGH)


Die Entscheidungsszenarien

Drei Entscheidungsszenarien sind nun denkbar:

  1. Der Bundesgerichtshof weist die Revision von AEP zurück. Damit wird das Urteil aus Bamberg rechtskräftig. Das heißt: Gleich, wie der Preisnachlass heißt, und ob er an eine Gegenleistung knüpft oder nicht – 3,15 Prozent sind die Obergrenze für sämtliche Rabatte und Skonti. Eine solche Entscheidung dürfte auch weitergehende Folgen haben. Rabatte von Herstellern, die Apotheken im Direktvertrieb beliefern, stehen dann ebenfalls zur Disposition. Denn grundsätzlich müssen Hersteller gegenüber den Apotheken wie Großhändler auftreten und dürfen sich nicht durch günstigere Konditionen einen Vorteil verschaffen. Es gibt bereits Klagen gegen weitergehende Boni-Modelle der Importeure EurimPharm und Kohlpharma. In den anhängigen Verfahren warten die Gerichte offenbar auf die Karlsruher Entscheidung.

  2. Der Bundesgerichtshof hält die Revision für begründet und hebt das Urteil der Vorinstanz auf. In diesem Fall verweist er die Sache im Regelfall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Das Oberlandesgericht Bamberg müsste dann unter Berücksichtigung der rechtlichen Beurteilung des Bundesgerichtshofs urteilen. Ihm könnte dabei aufgegeben sein, zu konkretisieren, unter welchen Umständen und in welchem Rahmen Skonti üblich und zulässig sind.  

  3. Der Bundesgerichtshof könnte AEP auch Recht geben und selbst entscheiden, wenn er die Sache für entscheidungsreif hält. 

 

Erste Variante wäre – nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung vor einem Jahr – ein erneuter juristischer Nackenschlag für die Apotheken. Bei einigen summieren sich die bislang gewährten Skonti in beachtlichen Höhen – und sind so auch fest einkalkuliert. Die hilfreichste Entscheidung wäre sicherlich, wenn der Bundesgerichtshof den Unterschied zwischen echten Skonti – also einem Preisnachlass, der von einer Gegenleistung des Apothekers abhängig ist – und einem Rabatt anerkennt. Wenn dann noch eine klare Linie aufgezeigt wird, in welchem Rahmen sich ein solcher Skonto halten darf, ist für Rechtssicherheit gesorgt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Warum der Bundesgerichtshof über die Großhandelskonditionen für Apotheken befinden muss

Ein Fall für den BGH

BGH: Urteil über Großhandelsrabatte und -skonti erst am 5. Oktober

Konditionen bis (mindestens) Herbst unangetastet

Urteil zu AEP-Skonto erleichtert Apotheker, sorgt aber auch für Befremden

BGH: Großhändler müssen keinen Mindestpreis erheben

Bundesgerichtshof: Rabatte nicht auf 3,15 Prozent vom ApU beschränkt

Großhandel darf weiter Skonto geben

Urteil zu Großhandels-Skonti

Rabatte gedeckelt

AEP zu Urteil zu Großhandelsrabatten

„Völlige Ausblendung der Realität“

5 Kommentare

Negativskonti

von Max Zweistein am 05.10.2017 um 10:22 Uhr

Werden Negativskonti = Verzugszinsen dann auch verboten?
Wäre doch logisch =naturwissenschaftlich oder doch nicht =ideologisch, politisch oder juristisch?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

@ Frau Peter

von Frank Ebert am 04.10.2017 um 13:27 Uhr

Natürlich hat das Urteil für Doc Morris Bedeutung, werden doch Abstände in Sachen Einkaufskonditionen noch grösser und die sogenannten "Kleinen" noch eher schliessen und der Retter kann dann kommen. Bei der Abda haben Sie Recht, habe mich auch über die Wiedervereinigung gefreut, heute denke ich, Schmidt wäre uns erspart geblieben

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Skonti und Folgen

von Dr.Diefenbach am 04.10.2017 um 10:34 Uhr

Bei einer strikten Begrenzung der Gewährung von Nachlässen IST allerdings sofort (!) dafür zu sorgen,dass die ohnehin perverse Gewährung des "Radikalskontos"an die GKV angepasst bzw.abgeschafft wird.Ausserdem ist dafür zu sorgen dass die Nachlassgewährung der ausländischen Versender sofort(!) nachhaltig von Seiten der ABDA über entsprechende Rechtsschritte,soweit möglich(!) aufhört.Es kann ja nicht sein dass die dauernde Gängelung innerhalb des Landes nach unten diverse Existenzen bedroht,Einzelne Zeitgeister aus dem Schweizer und dem italienischen Raum machen können was sie wollen.Nachfrage :Gibt es ein Konzept von uns wenn das Urteil zuungunsten der Apothekerschaft ausfällt?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Skonti und Folgen

von Anita Peter am 04.10.2017 um 11:59 Uhr

Seit wann hatte die ABDA vor bzw. nach solch entscheidenen Urteilen ein Konzept? Vllt sind ja schon ein paar Karabiner Plakate im Druck...
Herr Schmidt hat doch ganz deutlich gesagt, die Konditionen verhandelt jede Apotheke selbst.
Bei DoMo ist der Champagner schon kalt gestellt. Denn für sie hat das Urteil keinerlei Bedeutung.

Urteil

von Frank ebert am 04.10.2017 um 7:21 Uhr

In der heutigen Zeit kann es nur eine Richtung geben : kein Skonto ! Wäre doch gelacht wenn der Beschleunigungsprozess des Sterbens der Vorortapotheken auffehalten würde !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.