Projekt zur AMTS in Niedersachsen

Zusätzliche Arzneimittelberatung in der Apotheke

Hannover - 24.01.2017, 14:50 Uhr


Für Apotheken besondere Qualifikation zur Polymedikation erforderlich

Als Alternative kann der Hausarzt den Patienten selbst dazu beraten. Die AOK Niedersachsen liefert dem Hausarzt dafür die nötigen Informationen über die Arzneimittel. Der Arzt oder der Apotheker soll dem Patienten die Wirkungsweise der Arzneimittel erläutern und über mögliche unerwünschte Wirkungen informieren. Außerdem soll die Medikation auf Wechselwirkungen, Kontraindikationen sowie Mehrfach- und Doppelverordnungen geprüft werden. Diese besondere Leistung wird die AOK mit 60 Euro für den beratenden Apotheker oder Hausarzt vergüten.

Nach Angaben des Landesapothekerverbandes Niedersachsen ist für teilnehmende Apotheken eine besondere Qualifikation zur Polymedikation erforderlich, die die Apotheken innerhalb von zwei Jahren nach dem Vertragsschluss nachweisen müssen. Dafür sind verschiedene Qualifizierungen möglich, beispielsweise die ATHINA-Schulung. 

Die Projektpartner verweisen auf die Gefahren der Polymedikation. Vermeidbare Medikationsfehler seien in Niedersachsen für etwa 50.000 Notaufnahmen in Krankenhäuser pro Jahr verantwortlich. Doch bei dem neuen Projekt gehe es nicht nur darum, Gefahren auszuschließen. Das Ziel sei auch, durch mehr Wissen und Kompetenz bei den Patienten die Akzeptanz für die Therapie zu verbessern. Am 1. März soll das neue Projekt starten.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Zwei Möglichkeiten

von Dr. Thomas Müller-Bohn am 25.01.2017 um 16:51 Uhr

Bei dem Projekt in Niedersachsen sind 2 Möglichkeiten vorgesehen. Bei Variante 1 stellt der Arzt eine Verordnung aus und gibt dem Patienten zusätzlich die Medikationsdaten mit. Der Patient geht damit in die Apotheke seiner Wahl. Das entspricht einem Vorschlag, den Kollege Wolfgang Müller und ich schon bei verschiedenen Gelegenheiten angebracht haben.
Bei Variante 2 beauftragt der Arzt selbst einen Apotheker seiner Wahl und der Apotheker wird dann praktisch für den Arzt tätig. Denn eine Grundidee des Vertrages ist, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern zu stärken. Das sehe ich dann auch erstmal positiv und möchte nicht zuerst an Missbrauchsmöglichkeiten denken. Vielmehr finde ich es gut, wenn Ärzte die Leistungen der Apotheker systematisch nutzen. Das sollte den Weg für eine noch intensivere Zusammenarbeit beim Medikationsmanagement bereiten.

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Habe ich sicher missverstanden ........

von Wolfgang Müller am 24.01.2017 um 18:43 Uhr

Die Hausärzte können "gezielt eine Apotheke beauftragen": Eine BESTIMMTE Apotheke? Das wär ja mal was, da habe ich ja nur noch Dollar-Zeichen in den Augen. Bitte um Aufklärung, sehr geehrter Herr Kollege Müller-Bohn, da hat mich jetzt die Neugier gepackt!

Mit freundlichen Grüßen, W. Müller

PS Ansonsten ja ganz in unserm Sinn, unverhofft kommt oft!

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