BMG zu vertraulichen Arzneimittelpreisen

Auch Apotheken sind Institutionen

Berlin - 25.07.2016, 17:00 Uhr

Vertraulichkeit mit Lücken: Das BMG besteht darauf, dass Ärzte und Apotheker die echten Preise neuer Arzneimittel einsehen und damit abrechnen können. (Foto: dpa)

Vertraulichkeit mit Lücken: Das BMG besteht darauf, dass Ärzte und Apotheker die echten Preise neuer Arzneimittel einsehen und damit abrechnen können. (Foto: dpa)


In jedem Dorf sind Apotheker und Ärzte eine Institution

Noch viel wichtiger ist es dem BMG aber, dass die Mediziner den echten Preis der Arzneimittel kennen. Die Ärzte bräuchten den Preis, um Kosten der Therapie vergleichen zu können. Wir wollten die Therapiefreiheit der Ärzte an dieser Stelle nicht einschränken, hieß es aus dem Ministerium. Auf die Frage, warum Ärzte und Apotheker für das BMG „Institutionen“ oder „Stellen“ seien, hieß es aus Ministeriumskreisen, dass Ärzte und Apotheker in kleinen Dörfern stets als ‚Institutionen‘ angesehen würden.

De facto ändert sich somit nicht viel am Status Quo: Öffentlich gibt es den Listenpreis weiterhin nur als „Phantompreis“. In der Lieferkette, also zwischen Hersteller, Großhändler, Apotheken. Apothekenrechenzentren und Krankenkassen ist weiterhin der Erstattungsbetrag die einzige Informations- und Berechnungsgrundlage. Interessant ist allerdings, dass das BMG den Aspekt der Vertraulichkeit aus dem Pharma-Gesetz ausgliedern will, um ihn mit einer zusätzlichen Verordnung zu regeln. Hintergrund könnte sein, dass die Bundesländer im Bundesrat einer solchen Verordnung nicht zustimmen müssen. 

Für viel Gesprächsstoff dürfte eine weitere Festlegung des BMG sorgen. Das Haus von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will für neue Arzneimittel eine Umsatzschwelle in Höhe von 250 Millionen Euro einführen. Wird diese Schwelle schon im ersten Jahr nach Markteinführung überschritten, gilt der zwischen Kassen und Unternehmen ausgehandelte Erstattungsbetrag rückwirkend  – und zwar „ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Betrag erstmals überschritten wird”. Dass die Preise der Hersteller im ersten Jahr überhaupt reguliert werden, ist eine jahrelange Forderung der Krankenkassen. Die hatten sich nämlich darüber beschwert, dass die Hersteller ihre Preise im ersten Jahr zu oft exorbitant hoch ansetzten.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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