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Pharma-Gesetz
Apotheker bekommen mehr Geld für Rezepturen und BtM-Abgaben
Für Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln könnten die Apotheker schon bald mehr Geld bekommen. Nach Informationen von DAZ.online sollen die Arbeitspreise bei Rezepturen steigen und ein neues, zusätzliches Fixhonorar eingeführt werden. Der Zusatzbetrag für die BtM-Abgabe könnte sich verzehnfachen.
Jahrelang haben die Apotheker eine bessere Vergütung in den Bereichen Arzneimittelherstellung und BtM-Abgabe gefordert. Nun scheinen sie einen Erfolg verbuchen zu können: Nach Informationen von DAZ.online will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in beiden Bereichen ordentliche Aufschläge an die Apotheker in die Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) schreiben. Darauf haben sich Vertreter der Regierungsfraktionen mit dem BMG geeinigt.
Geplant ist, dass die Apotheker für jede Rezeptur ein zusätzliches Fixhonorar von 8,35 Euro abrechnen können. Derzeit erhalten die Pharmazeuten einen prozentualen Zuschlag: Er beträgt 90 Prozent vom Einkaufspreis. Doch damit nicht genug: Auch die Arbeitspreise sollen um jeweils einen Euro steigen. Derzeit liegen diese Arbeitspreise bei 2,50 Euro, 5,00 Euro oder 7,00 Euro – je nach Darreichungsform und Menge. In Zukunft erhalten die Apotheker also 3,50 Euro, 6 Euro oder 8 Euro.
BMG kommt Forderungen der Apotheker nach
Insbesondere nach der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 hatten die Apotheker vehement eine Erhöhung der Rezepturzuschläge gefordert. Denn seitdem ist unter anderem vorgeschrieben, dass sie bei jeder Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren.
Auch im Bereich der BtM-Abgabe soll die Vergütung der Apotheker ansteigen. Derzeit können die Pharmazeuten pro Rezept einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 0,26 Euro inklusive Mehrwertsteuer abrechnen. Dieser Betrag soll auf 2,91 Euro steigen. Auch für T-Rezepte soll das zutreffen. Hier hatte sich die ABDA in den vergangenen Monaten darüber beschwert, dass die derzeitige Bezahlung nicht zum bürokratischen Aufwand passe. Die Apotheker haben einen hohen Dokumentations- und Logistikaufwand.
Deckelung der 3-Prozent-Marge erst einmal vom Tisch
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt für die Apotheker: Der von den Regierungsfraktionen eingeforderte „Margendeckel“ wird nicht im Gesetz stehen. Dem Vernehmen nach konnten sich CDU/CSU, SPD und BMG nicht darauf einigen, eine Deckelung der 3-Prozent-Marge im Gesetz unterzubringen. Was die Marge betreffe, wolle man unbedingt das Honorar-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums abwarten, hieß es.
Beide Honorar-Erhöhungen sollen in das kommende Pharma-Gesetz kommen. Nach Informationen von DAZ.online will das BMG den Fachverbänden in den nächsten Tagen einen ersten Referentenentwurf zukommen lassen. Das Gesetz soll den Namen tragen „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“. Neben dem Apothekenhonorar will das BMG wichtige Punkte an der frühen Nutzenbewertung nachbessern, auch einige Aspekte am Rabattvertragssystem sollen sich ändern.
Mehr Geld ab dem 1. Januar 2017
Mit den beiden Honorar-Klauseln würde das BMG den Forderungen der Apothekern in diesen beiden Bereichen fast vollständig nachkommen. Die Erhöhung des BtM-Zuschlags auf 2,91 Euro hatte die ABDA deckungsgleich gefordert. Bei den Rezepturen hatte die ABDA zusätzlich noch 16 Cent für den Notdienstfonds geltend gemacht. Dieser Forderung scheint das BMG allerdings nicht zu entsprechen.
Im Spätsommer werden die Fachverbände, darunter auch die
ABDA, die Möglichkeit haben, das Gesetz zu kommentieren. Zeitgleich können die
Bundestagsabgeordneten ihre Änderungen an dem Gesetz vorbereiten. Es folgen die
erste Lesung im Bundestag und die erste Besprechung im Bundesrat. Wird das Pharma-Gesetz noch im Herbst beschlossen, könnte es am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
11 Kommentare
Verbesserung der Apo-Finanzen?
von Heiko Barz am 08.07.2016 um 12:51 Uhr
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Ball flach halten, alles wird gut .....
von Wolfgang Müller am 08.07.2016 um 11:36 Uhr
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Leute..
von Christiane Patzelt am 08.07.2016 um 0:59 Uhr
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Nörgel-Nörgel...
von Konrad Mörser am 07.07.2016 um 23:19 Uhr
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AW: Der kühne Ratgeber
von Bernd Jas am 08.07.2016 um 9:54 Uhr
Das ist mehr als lächerlich
von Michael Wiench am 07.07.2016 um 22:29 Uhr
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Warum wurden hier Kommentare gelöscht?
von Nicola Kuhrt am 07.07.2016 um 20:44 Uhr
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Mehr Geld??
von Peter Brunsmann am 07.07.2016 um 17:28 Uhr
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Das ist ja schön!
von Wolfgang Müller am 07.07.2016 um 17:18 Uhr
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