Mehr Geld für Apotheker

So funktioniert die neue Rezepturvergütung

Berlin - 11.07.2016, 11:05 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Honorarerhöhungen für Apotheker in den Bereichen Rezepturen und BtM-Abgabe.(Foto: M. Schuppich / fotolia)

Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Honorarerhöhungen für Apotheker in den Bereichen Rezepturen und BtM-Abgabe.(Foto: M. Schuppich / fotolia)


Das Bundesgesundheitsministerium hat erste Eckpunkte zum geplanten „Pharma-Gesetz“ vorgelegt. Das Ministerium will gezielt Apotheken mit vielen Rezepturen stärken. Allerdings müssen die Apotheker in vielen Fällen mit einem höheren Kassenabschlag rechnen. Und: Die neue Rezepturvergütung soll nicht an den Nacht- und Notdienstfonds gekoppelt werden.

Im April hatten die Bundesregierung und die Pharmaindustrie gemeinsam die Ergebnisse des Pharmadialogs bekannt gegeben. Es ging um Nachjustierungen an der Nutzenbewertung, Die Förderung von wichtigen Antibiotika, die Höhe von Arzneimittelpreisen und die Rabattverträge. Über die Apothekervergütung haben die Hersteller und die beteiligten Ministerien nicht gesprochen.

Die Pharmazeuten kamen erst durch ein Positionspapier der gesundheitspolitischen Spitzen der Regierungsfraktionen (Union und SPD) ins Spiel. In diesem Papier forderten CDU/CSU und SPD gemeinsam, dass Apotheker für die Herstellung von Rezepturen sowie für den bürokratischen Aufwand bei der BtM-Abgabe besser bezahlt werden müssten. Außerdem sprachen sich die Gesundheitspolitiker dafür aus, aufgrund steigender Arzneimittelpreise die 3-Prozent-Marge der Apotheker zu deckeln.

Drei Monate später liegen DAZ.online nun die ersten Eckpunkte für das sogenannte „Pharma-Gesetz“ vor. Im Kapitel „Weitere Regelungsvorschläge“ gibt es den Stichpunkt „Apothekervergütung“. Wie bereits berichtet, soll es für Rezepturen einen neuen, zusätzlichen Fixanteil am Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro geben. Außerdem werden die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht. Somit ist also auch klar: Die Rezepturvergütung wird nicht an den Notdienstfonds gekoppelt. Die ABDA hatte gefordert, dass pro ausgezahltem Fixhonorar auch 16 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds wandern. Das sehen die Eckpunkte allerdings nicht vor.

Allerdings stellt das BMG klar, dass der Kassenabschlag bei Rezepturen künftig die gleiche Höhe wie bei Fertigarzneimitteln hat. Bei Rezepturen galt bislang ein Kassenabschlag in Höhe von 5 Prozent des Apothekenverkaufspreises. In Zukunft müssen die Apotheker den Kassen dann einen fixen Rabatt von 1,77 Euro pro Rezeptur gewähren. Insbesondere bei den niedrigpreisigen Rezepturen dürfte sich der Abschlag an die Kassen somit erhöhen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Wahres Entgelt

von Reinhard Rodiger am 11.07.2016 um 23:29 Uhr

Wann endlich werden nur die real bezahlten 6,58 genannt?

Ausserdem ist das keine RezepturVERGÜTUNG, sondern eine Frechheit. Systemische Nichtentgeltung der Herstellung wird durch "Beratungszuschlag" unverhältnismässig geschönt.
Wo bleibt die Forderung nach Beratungszuschlag für KK-Rabattüberzeugungsarbeit und die Abschaffung übertriebener unsittlicher "Rabatte" ?

Bekanntlich muss gefordert werden, um etwas zu bekommen.
Wenn das unterbleibt, gibt es nur Almosen. Peinlich, das einfach hinzunehmen.

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Zum Kassenabschlag

von Heiko Barz am 11.07.2016 um 13:24 Uhr

Clevererweise nennt man KKassenrabatt "Abschlag" , denn ein Rabatt in dieser %talen Höhe, argumentiert mit der "überaus schnellen" Bezahlung unserer Forderungen, wäre im normalen Geschäfftsbetrieb 'unlauter'. Aber wo kein Kläger da auch kein Richter!

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Kassenabschlag

von Karl Friedrich Müller am 11.07.2016 um 11:31 Uhr

Der Kassenabschlag gehört, ganz besonders bei Rezepturen, abgeschafft!

Aber wenn sogar in der DAZ steht, wie GÜNSTIG !!!! Rezepturen seien (für WEN denn?), braucht einen nichts zu wundern.

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