Rezepturen und BtM-Abgabe

Höheres Apothekenhonorar gilt ab dem 13. Mai

Berlin - 09.05.2017, 11:15 Uhr

Mehr Geld für Rezepturen: Ab dem 13. Mai können Apotheker ein neues Fixhonorar für Rezepturen und eine höhere BtM-Pauschale abrechnen. (Foto: fotolia / Seyberdt)

Mehr Geld für Rezepturen: Ab dem 13. Mai können Apotheker ein neues Fixhonorar für Rezepturen und eine höhere BtM-Pauschale abrechnen. (Foto: fotolia / Seyberdt)


Für die Rezeptur-Herstellung und die Bearbeitung von T- und BtM-Rezepten erhalten die Apotheker ab dem kommenden Samstag (13. Mai) mehr Geld. Nach Informationen von DAZ.online wird dann das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz in Kraft treten, das unter anderem eine Honorarerhöhung für die Apotheker in diesen Bereichen vorsieht.

Schon seit einigen Wochen liegt das sogenannte Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Damit es in Kraft treten kann, musste Steinmeier noch unterschreiben und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Eine Sprecherin des Bundespräsidialamtes bestätigte nun gegenüber DAZ.online, dass der Bundespräsident das Gesetz am 4. Mai unterschrieben hat und dass das Vorhaben am 12. Mai im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Da das Vorhaben erst einen Tag später in Kraft tritt, erhalten die Apotheker dann ab dem 13. Mai ihr neues Honorar für Rezepturen und die BtM-Abgabe.

Konkret profitieren die Apotheker ab dem kommenden Wochenende von den folgenden Honorar-Anpassungen: Für Rezepturen gibt es einen neuen, zusätzlichen Fixanteil am Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro. Außerdem werden die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht. Somit ist also auch klar: Die Rezepturvergütung wird nicht an den Notdienstfonds gekoppelt. Die ABDA hatte gefordert, dass pro ausgezahltem Fixhonorar auch 16 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds wandern. Das sieht das Gesetz allerdings nicht vor.

Neues Fixhonorar für Rezepturen minus Kassenabschlag

Allerdings hat der Kassenabschlag bei Rezepturen künftig die gleiche Höhe wie bei Fertigarzneimitteln. Bei Rezepturen galt bislang ein Kassenabschlag in Höhe von 5 Prozent des Apothekenverkaufspreises. In Zukunft müssen die Apotheker den Kassen dann einen fixen Rabatt von 1,77 Euro pro Rezeptur gewähren. Insbesondere bei den niedrigpreisigen Rezepturen dürfte sich der Abschlag an die Kassen somit erhöhen.

Eine weitere Honorarerhöhung erhalten die Apotheker im Bereich der BtM-Abgaben. Für diese dokumentationspflichtigen Arzneimittel können die Pharmazeuten in Zukunft 2,91 Euro abrechnen. Die Anwendung des Zuschlags gilt auch für sogenannte T-Rezepte. Bislang erhalten die Apotheker pro BtM-Abgabe eine zusätzliche Pauschale von 26 Cent. Laut Gesetzentwurf sollen durch beide Maßnahmen zusammengerechnet pro Jahr zusätzlich 100 Millionen Euro in die Kassen der Apotheker fließen.

Der Bundestag hatte das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) am 9. März in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Neben der Anpassung des Apothekenhonorars enthält das Gesetz auch die Abschaffung der Impfstoff-Rabattverträge. Auch exklusive Zyto-Verträge zwischen Apothekern und Krankenkassen soll es nicht mehr geben. Des Weiteren enthält das AMVSG viele wichtige Punkte zur Arzneimittelpreisbildung.

Was bringt das AMVSG mit sich?


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Apothekenhonorar!?

von Heiko Barz am 09.05.2017 um 12:32 Uhr

Der Begriff Apothenhonorar bezieht sich auf eine ganz andere Ebene. Diese Ebene hat Gabtriel ganz bewußt in die Zeit nach der Herbsrwahl gelegt. Dann erst wird ein Wirtschaftskonsortium über unser weiteres finanzielles Schicksal entscheiden. Bei dieser Außenbewertung unseres Einkommens sollten wir immer bedenken, dass auch eine Kürzung unseres "Honorars" nicht auszuschließen ist, zumal in dem obenstehendesn Breicht " es werden 100Mil.
€ in die Apotheken - FLIESSEN - " berichtet wird.
Dieser Ausdruck in DAZ - online ist zwar nicht falsch aber wenig sensibel.
Ich bin gespannt, wie FAZ, SPIEGEL, FOKUS etc dieses 'gewaltige' finanzielle Zugeständnis wieder als negative Apothekenmeldung verbreiten werden.
Die warten doch nur auf solche Berichte, um vermehrt Gift und Galle über die "Superverdiener" auszuschütten.
Wenn nun 100 Mill. € auf die ca. 20000 Apotheken heruntergebrochen werden, so kann ja über die 400 € im Monat zukünftig nur müde gelächelt werden. Aber das den Medien verständlich zu machen, dürfte wohl kaum gelingen.

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