DAZ.online-Wochenschau

Von Blutdruck senkenden Apothekern und rezeptfreiem Sildenafil

01.11.2014, 08:00 Uhr


Wie können Apotheker den Blutdruck senken und sich auch sonst positiv auf die Therapie auswirken? Warum sollten Kinder keine Medikamente in der Apotheke abholen und wo gibt es jetzt Sildenafil ohne Rezept? Antworten auf diese Fragen und mehr finden Sie in der Wochenschau.

Fragwürdige Antibiotika-Verordnungen. Bei Infektionen der oberen Atemwege, Bronchitis oder Husten werden häufig Antibiotika verschrieben. Ein Grund dafür ist die falsche Erwartungshaltung der Patienten. So sind laut Antibiotika-Report der DAK fast 30 Prozent der Antibiotika-Verordnungen fragwürdig.

Impfschutz für Krebspatienten. Tumorpatienten sollten sich impfen lassen. Allerdings kann nicht jeder Patient zu jedem Zeitpunkt mit jeder Vakzine geimpft werden. Auch für Angehörige ist ein vollständiger Impfschutz wichtig, um Ansteckungen zu vermeiden.

OTC-Switch. Neuseeland ist das erste Land der Welt, in dem Sildenafil gegen erektile Dysfunktion in der Apotheke ohne ärztliche Verschreibung gekauft werden kann. Der abgebende Apotheker muss hierfür ein Ausbildungsprogramm absolviert haben.

Für bessere Therapietreue. Pharmazeutische Intervention verbessert die Therapietreue bei Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen. Außerdem konnten positive Effekte auf klinische Endpunkte wie Blutdruck, Blutglucose-Spiegel und Lipidprofil gezeigt werden.

Kinder nicht als Boten in die Apotheke schicken. Darauf verweist die ABDA in einer Pressemeldung. Dass Kinder und Jugendliche in der Apotheke Arzneimittel kaufen oder abholen, ist zwar nicht gesetzlich verboten, aber Apotheker händigen ihnen aus verschiedenen Gründen nur unter großem Vorbehalt Medikamente aus.

Rückruf von Lyxumia®. Nachdem Sanofi-Aventis bereits zum 1. April 2014 seinen GLP-1-Rezeptoragonisten Lixisenatid (Lyxumia®) vom Markt genommen hatte, ruft das Unternehmen jetzt eventuell noch im Großhandel und in Apotheken vorhandene Präparate zurück.

Austausch nur mit neuem Rezept. Werden Arzneimittel auf Patientenebene zurückgerufen, darf nicht einfach in der Apotheke ein Ersatzpräparat ausgehändigt werden, sondern es ist eine neue Verordnung notwendig.

Was die Abwehrkräfte wirklich stärkt. Dieser Frage ging Spiegel Online nach und hat sich in Apotheken beraten lassen. Die Empfehlungen kamen jedoch beim Experten Peter Sawicki, dem ehemaligen Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, nicht gut an.

Neue Rabattverträge der Techniker Krankenkasse (TK). Zum 1. November starten neue Rabattverträge der TK. Sie haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Für den ersten Monat der Vertragslaufzeit gibt es erneut eine Friedenspflicht. Während dieses Zeitraums wird von Retaxationen aufgrund Nichtbeachtung der neuen Rabattverträge abgesehen.

Mail-Adresse nur bei Cross-border-Rezepten. Die Pflicht, dass Verordnungen über verschreibungspflichtige Medizinprodukte auch eine E-Mail-Adresse des verschreibenden Arztes enthalten müssen, gilt nur für Cross-border-Verordnungen, also wenn das Rezept in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde. Das hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt klargestellt.


Julia Borsch


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