DAZ.online-Umfrage

Dosierung verpflichtend aufs Rezept – Was halten Sie davon?

Stuttgart - 06.06.2019, 15:45 Uhr

Künftig haben Apotheker noch einen weiteren Grund beim Arzt anzurufen. Wenn die Dosierung auf dem Rezept fehlt. (c / Foto:  
 contrastwerkstatt/stock.adobe.com)                                                                         

Künftig haben Apotheker noch einen weiteren Grund beim Arzt anzurufen. Wenn die Dosierung auf dem Rezept fehlt. (c / Foto:  contrastwerkstatt/stock.adobe.com)                                                                         


Bei BtM und Rezepturen ist es schon lange Pflicht, nun soll es auch bei anderen Verschreibungen kommen – eine Gebrauchsanweisung auf dem Rezept. Der Referentenentwurf des BMG zur 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung sieht das vor. Wir wollen von unseren Leserinnen und Lesern wissen, was Sie davon halten.

„Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“, das sieht der Referentenentwurf des BMG zur 18. Änderung der Verordnung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor. Ärzte sollen also künftig nicht nur das Arzneimittel auf dem Rezept verordnen, sondern auch Angaben zur Dosierung machen. Bei BtM und Rezepturen ist das ja bereits so.

Ausgenommen von der neuen Regel sollen Patienten sein, die einen Medikationsplan haben. In der Begründung verweist das Ministerium darauf, dass die EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bereits bestimme, dass auf Verschreibungen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Behandlung stattfindet (sog. Cross-Border-Verschreibungen), die Dosierung anzugeben ist. Dies soll nun also auch auf deutsche Verschreibungen, die hierzulande eingelöst werden. Das BMG rechnet für die Ärzte mit Mehrkosten und spricht in dem Zusammenhang von einem „Erfüllungsaufwand". Zeitlich bemisst das BMG den Mehraufwand für die Dosierungsangabe mit 30 Sekunden. Bei einem mittleren, nicht gewichteten Lohnkostensatz von 35,60 Euro (Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung - „Leitfaden“) ergebe sich pro Jahr ein Erfüllungsaufwand von etwa 108 Millionen Euro.

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Für Apotheken hingegen entsteht nach Ansicht des BMG kein Erfüllungsaufwand, was nach allen Erfahrungen, die man als Apotheker so hat, zum Beispiel mit der Telefonnummer oder der PZN auf dem Rezept sowie Verordnungen im allgemeinen, ziemlich optimistisch bis naiv ist. Zudem, das lehrt einen ebenfalls die Erfahrung¸ bietet sich für die Kasse eine neue Retax-Option. Und diese werden die Kassen, zumindest bis die entsprechende Klarstellung im Rahmenvertrag erfolgt ist, ausnutzen. Davon ist auszugehen. Andererseits ist es in der Beratung hilfreich, die Dosierung zu kennen und sie nicht erst nachschlagen oder erfragen zu müssen. 

Wir wollen von unseren Leserinnen und Lesern wissen: Was halten Sie davon? Ist das eine gute Idee, dass künftig die Dosierung auf dem Rezept stehen soll oder nicht? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil.


jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Dosierung auf Rezept

von K.Lennecke am 13.06.2019 um 10:22 Uhr

Mein erster Gedanke: Ja, endlich! Wie kann es sein, dass auf die Frage nach der Dosierung für ein Antibiotikum der Patient keine Antwort weiß? Ein Arzneimittel kann nur dann rational eingesetzt werden, wenn der Patient genau weiß, wie er es anwenden soll. Er kann es nicht "einfach in der Packungsbeilage nachlesen", wie mancher glaubt. Ein zweiter Gedanke: wie oft stehen jetzt schon Dosierungen bei Dauertherapien auf dem Rezept, die leider gar nicht mehr aktuell sind. Fazit: Dosierung auf dem Rezept: ja, aber nicht einfach als zusätzliche Verordnungshürde, sondern für eine eindeutige und sichere Arzneitherapie. Sollte eigentlich selbstverständlich sein.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Dosierung aufs Rezept

von Dr.Schüßler am 07.06.2019 um 7:57 Uhr

Verpflichtend: Nichts! Selbst die jetzt geforderten Angaben des Arztes werden überwiegend nicht vollständig angegeben. Und außerdem muß dann das Rezeptformular vergrößert werden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Dosierung aufs Rezept

von pixelshaker am 07.06.2019 um 18:33 Uhr

richtig - Sache von Arzt und Patienten-
die allgemeine Nachfrage zur Dosierungskenntnis des Kunden i.d.Apotheke und bedarfsgemäße Beratung des Apothkerkunden - Punkt

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