Apothekenhonorar

LAK Brandenburg wehrt sich gegen MAZ-Pressebericht

Potsdam - 01.08.2012, 11:50 Uhr


Mit einer Richtigstellung in der „Märkische Allgemeine“ (MAZ) hat sich die Landesapothekerkammer Brandenburg erfolgreich gegen eine fehlerhafte Berichterstattung in der Lokalzeitung über die Erhöhung des Apothekenhonorars zur Wehr gesetzt. Am Dienstag druckte die MAZ auf Druck der LAK Brandenburg eine Korrektur zum Artikel „Mehr Geld für Apotheker“ vom 26. Juli 2012.

Darin hatte der Autor den Eindruck erweckt, die Apotheker erhielten neben dem Fixhonorar und dem Drei-Prozent-Zuschlag auch die Zuzahlungen der Patienten als Honorar. „Ein dritter Posten sind die Zuzahlungen, die die Patienten in der Apotheke selbst zahlen“, hieß es in dem Hintergrundbericht. Kammerpräsident Jens Dobbert schrieb daraufhin eine umfassende Richtigstellung an den Chefredakteur der MAZ, die am Dienstag auszugsweise veröffentlicht wurde.

Bei der Zuzahlung seien Apotheken lediglich „Inkassobeauftragte der Krankenkassen“, schrieb Dobbert und verrichteten diesen Service für die Kassen zudem „völlig unentgeltlich und mit beachtlichem Aufwand“. Außerdem wies der Kammerpräsident auf den Kassenabschlag von 2,05 Euro und die Verwaltungskosten der Krankenkassen hin.

Die Kassen gäben bei etwa gleich vielen Mitarbeitern wie in den Apotheken mit 9,4 Milliarden Euro mehr als das doppelte für ihre Verwaltung aus, wie die Apotheken für die gesamte Versorgung mit Arzneimittel kosteten. „Wer also ist hier der Kostentreiber?“, fragte Dobbert und die MAZ druckte.


Lothar Klein


Das könnte Sie auch interessieren

Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg

Dunkle Zeiten für die Apotheken in Brandenburg

Unzufrieden mit Standesvertretung

Brandenburg kürzt ABDA-Beiträge um die Hälfte

Von sanften Veränderungen und leuchtenden Sternen

Brandenburger Rebellen

Kammerversammlung beschließt Halbierung der ABDA-Mitgliedsbeiträge

Brandenburger Kammer provoziert ABDA