Umsatzsteuer auf Arzneimittel

Ausländische Versandapotheken weisen Spahn-Vorwürfe zurück

Berlin - 11.06.2012, 11:48 Uhr


Der Europäische Versandapothekenverband EAMSP weist Verdächtigungen zurück, ausländische Versandapotheken würden beim Arzneimittelversand nach Deutschland beim Umsatzsteuersatz tricksen. Die EAMSP-Mitglieder legten ausnahmslos den deutschen Mehrwertsteuersatz zugrunde und führten diesen an das zuständige Finanzamt in Deutschland ab, erklärte der Verband heute in einer Pressemitteilung.

Die Mitgliederzahl der „European Association of Mail Service Pharmacies“ ist überschaubar: Es gibt drei Mitgliedsapotheken mit Sitz in Holland (DocMorris, Europa Apotheek und Wellsana-Apotheke), eine in der Slowakei (iLekaren) und drei, die in Deutschland ansässig sind (Apotal, Sanicare und Zur Rose). Die angesichts der Schlecker-Insolvenz vor dem Verkauf stehende holländische Versandapotheke Vitalsana ist jedenfalls teilweise von der Mitgliederliste der EAMSP-Homepage verschwunden.

Doch heute ist der kleine Verband zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf für die Novellierung des Arzneimittelrechts geladen. Schließlich geht es in dem Gesetzesvorhaben unter anderem darum, ausländische Versandapotheken, die nach Deutschland versenden, der deutschen Arzneimittelpreisverordnung zu unterwerfen. Der Verband nutzt die Gelegenheit, sich gegen den gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), zu positionieren. Dieser löchert derzeit das Bundesfinanzministerium mit Fragen rund um die von ausländischen Versandapotheken abzuführende Umsatzsteuer. Skeptisch macht ihn vor allem das Geschäftsmodell „Vorteil24“ – hier sieht er durch windige Machenschaften das deutsche Steuerrecht umgangen. Die involvierte holländische Montanus-Apotheke ist allerdings nicht bei der EAMSP organisiert.

Der juristische Berater der EAMSP ist Rechtsanwalt Thomas J. Diekmann – bekannt als einstiger DocMorris-Rechtsvertreter im Verfahren zum deutschen Fremdbesitzverbot vor dem Europäischen Gerichtshof. Er betont nun, dass die Zahlung der Umsatzsteuer unabhängig davon geschehe, ob das bestellte Apothekenprodukt zulasten einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder direkt auf Rechnung des Kunden erfolgt. „Die Versandapotheken leisten alle gesetzlich geforderten Beiträge und Steuern und tragen so wie alle anderen deutschen Apotheken zum Gemeinwohl bei. Von einer gezielten Umgehung steuerrechtlicher Vorschriften kann nicht die Rede sein“, so Diekmann.

Sicherheitshalber und mit Blick auf die heutige Anhörung betont der Anwalt weiter: „Alle Boni und Rabatte, die unsere ausländischen Versandapotheken ihren Patienten gewähren, gehen ausschließlich zulasten der Gewinnmarge der jeweiligen Versandapotheke und nicht zulasten der Finanzämter“. Denn um den Erhalt dieser Boni geht es dem Verband heute in Berlin. Um sie wäre es geschehen, wenn sich die ausländischen Versandapotheken künftig an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssten. „In der Folge verlieren Patienten nicht nur Wahl-, sondern auch konkrete Kosteneinsparmöglichkeiten“, warnt die EAMPS in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Betroffen seien vor allem schwer und chronisch Kranke – daher sei die geplante Gesetzänderung „unverhältnismäßig und unnötig“.


Kirsten Sucker-Sket