Umfrage zu Apotheken-Bonisystemen

Rabatte auf Rezept gibt es auch in der Apotheke vor Ort

Berlin - 24.02.2011, 16:28 Uhr


Im September 2010 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass kleine Rabatte auch bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln wettbewerbsrechtlich zulässig sein können. Nach einer vom Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP) initiierten Umfrage sind Boni auch in den Apotheken vor Ort durchaus gängig.

Vor allem ausländische Versandapotheken boten und bieten ihren Kunden Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel. Doch auch viele deutsche Apotheken wollen ihren Kunden Vorteile für Verschreibungspflichtiges gewähren. Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs ist dies wettbewerbsrechtlich zumindest dann nicht zu beanstanden, wenn die Werbegabe als geringwertige Kleinigkeit einzuordnen ist – bei fünf Euro sei diese Grenze auf jeden Fall überschritten, bei einem Euro noch nicht. Allerdings: Die Karlsruher Richter sahen auf jeden Fall einen Verstoß gegen das Preisrecht – abseits der wettbewerbsrechtlichen Relevanz dieser Verstöße haben die Aufsichtsbehörden damit weiterhin die Möglichkeit verwaltungsrechtlich gegen Apothekenboni vorzugehen.

Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat 1.000 Verbraucher befragt und kam dabei zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel aller Befragten einen Vorteil erhalten, wenn sie in ihrer Apotheke Rezepte einlösen. 45 Prozent der Verbraucher antworteten, sie hätten ein Gratisgeschenk erhalten. 24 Prozent erwarben Sammelboni in Form eines Bonusheftes oder Bonustalern, gefolgt von Sofortrabatten auf den Rechnungsbetrag mit 14 Prozent. Keine Rabatte auf Rezeptpflichtiges erhielten 34,5 Prozent der Apothekenkunden.

Der EAMSP ist ein Verband mit recht übersichtlicher Mitgliederstruktur. Ihm gehören die deutschen Versandapotheke Apotal, easyApotheke, Sanicare und Zur Rose, die holländischen Versender DocMorris und Europa Apotheek sowie die slowakische Versandapotheke iLekaren an.


Kirsten Sucker-Sket