Beschluss des Gemeinsamen Senats

Europäische Versandapotheken fühlen sich verkannt

Berlin - 20.02.2013, 12:29 Uhr


Kürzlich hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe seine Entscheidungsgründe zu der Frage vorgelegt, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für ausländische, nach Deutschland versendende Apotheken anzuwenden ist. Bekanntlich bejahen Deutschlands oberste Richter dies. Der Europäische Verband der Versandapotheken hat sich mit seiner Reaktion auf die schriftlichen Gründe Zeit gelassen – nun zeigt er sich vergrätzt. Er will die Rechtsfrage nach wie vor vor den EuGH bringen.

Die Begründung des Beschlusses verdeutliche, „dass die europarechtlichen Argumente aus Sicht des EAMSP in keiner Weise gewürdigt wurden“, ärgert sich der Verband. „Der Gemeinsame Senat rechtfertigt dieses spezielle Preisrecht, um erklärtermaßen Wettbewerb zu verhindern – eine Entscheidung gegen das Interesse der Patienten“.

Rechtsanwalt Thomas J. Diekmann, der den EAMSP juristisch berät, lässt über die Presseerklärung des Verbandes wissen: „Innerhalb des Beratungsverfahrens wurde dem Gemeinsamen Senat sowohl durch den Bundesgerichtshof als auch durch das Bundessozialgericht mitgeteilt, dass die Warenverkehrsfreiheit im Sinne des Art. 34 AEUV beschränkt werde und für den Fall einer territorialen Ausweitung deutschen Preisrechts der Europäische Gerichtshof zwingend anzurufen ist. Dennoch sah sich der Gemeinsame Senat nicht in der Pflicht, dem zu entsprechen und das Verfahren auszusetzen. Dies lässt sich nicht begründen.“

Der Gemeinsame Senat begründet seine Auffassung, warum er seine Entscheidung nicht im  Widerspruch zum Unionsrecht sieht, allerdings durchaus. Er legt klar dar, dass kein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit vorliege. Ebenso begründet er, warum ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof nicht erforderlich ist.

Beim Verband – in dem sich unter anderem DocMorris, die Europa Apotheek und die Schweizer Versandapotheke Zur Rose Mitglieder sind – ist und bleibt man dennoch überzeugt: „Es gibt keine Gründe zur Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit, denn die Versandapotheken in den anderen Staaten der Gemeinschaft gewähren ihren deutschen Kunden seit über zwölf Jahren Boni, dennoch gibt es weiterhin über 20.000 Apotheken“.

Der EAMSP, so Diekmann, werde nun alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Rechtsfrage von dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen".


Kirsten Sucker-Sket