Umsatzsteuer für Arzneimittel

Spahn nimmt Vorteil24 ins Visier

Berlin - 06.06.2012, 15:10 Uhr


Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, sieht das Apotheken-Pick-up-Modell „Vorteil24“ kritisch. Er hat den Verdacht, dass die dahinter stehende holländische Montanus-Apotheke deutsche Steuervorschriften umgeht, um hierdurch Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Nun will er für mehr Transparenz bei der Abrechnung mit den deutschen Kassen sorgen.

Kürzlich hatte sich Spahn vom Bundesfinanzministerium aufklären lassen, wie es um die Umsatzsteuer bestellt ist, wenn ausländische Versandapotheken Arzneimittel nach Deutschland verkaufen. Ihm wurde geantwortet, dass grundsätzlich der deutsche Steuersatz von 19 Prozent gilt. Doch in Holland werden lediglich 6 Prozent fällig – und nicht nur Spahn glaubt, dass es einige Apotheken gibt, die sich angesichts dieser Umsatzsteuerunterschiede „teils windige Geschäftsmodelle“ ausdenken. „Das sieht alles nach Betrug aus, mindestens aber nach einem Kostenrisiko für die Kassen. Da braucht es endlich klare Regeln“, so Spahn.

Seiner Auffassung nach hapert es an der Durchsetzung der – aus Sicht des Finanzministeriums klaren – steuerrechtlichen Vorgaben. Die Krankenkasse muss die Umsatzsteuer selbst berechnen und abführen – dabei läuft jedoch offenbar nicht immer alles glatt. Das Finanzministerium hatte Spahn auf seine vorangegangene Anfrage zur Umsatzsteuer erklärt, die Spitzenverbände der Krankenkassen „in Kürze erneut“ über die Rechtslage zu informieren. Dies ist dem Abgeordneten zu wenig – er hakt daher in einem neuerlichen Schreiben nach.

Konkret geht es Spahn um das Vorteil24-Modell. Hier, so schreibt er an den Staatssekretär im Finanzministerium Hartmut Koschyk, behaupte die versendende Apotheke, es liege kein Versand nach Deutschland vor, sondern eine Abholung durch den deutschen Kunden im Ausland. Dieses Konstrukt ergibt sich durch ein zwischengeschaltetes Logistikunternehmen, das die Ware in Holland für den deutschen Kunden abholt. Die Folge: Der holländische Umsatzsteuersatz kommt zur Anwendung.

„Es handelt sich dabei aus meiner Sicht um den Versuch einer gezielten  Umgehung  der  steuerrechtlichen  Vorschriften  zur Erzielung  von Wettbewerbsvorteilen“, kommentiert dies Spahn. Er geht davon aus, dass es sich auch hier um einen Fall des Versandes durch die ausländische Apotheke nach Deutschland handelt. Keinen Aufschluss gibt dazu ein seinem Schreiben beigefügter Abrechnungsbeleg eines Kunden. Auf diesem sind gar keine Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen.

Spahn geht davon aus, dass es sich um Millionenbeträge handelt, „die umsatzsteuerrechtlich falsch behandelt werden". Das Problem sei offensichtlich, dass ausländische Apotheken für die Abrechnung mit den Kassen „rechtswidrigerweise“ die gleichen Institutionskennzeichen wie deutsche Apotheken erhielten. Diese merkten dabei gar nicht, dass es sich um ausländische Apotheken handelt, denen nicht der Verkaufspreis inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer zusteht, sondern nur ein Nettobetrag zuzüglich einer geringeren Umsatzsteuer. Im Falle der Versendung von den Niederlanden an deutsche Kassenpatienten sei es nur der Nettobetrag, weil – gemäß der letzten Antwort des Finanzministeriums – die Krankenkasse als umsatzsteuerlicher Empfänger gelte und 19 Prozent Umsatzsteuer abführen müsse.

Es müsse ganz schnell dafür gesorgt werden, dass allen ausländischen Versandapotheken die bisherigen Institutionskennzeichen entzogen werden, schlägt Spahn dem Bundesfinanzministerium nun vor. Spezielle Institutionskennzeichen sollen dafür sorgen, dass diese über die Abrechnungsstellen nur noch den Nettobetrag erhalten.


Kirsten Sucker-Sket


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