Apothekenbetriebsordnung

Weiterhin umfassende Vertretungsbefugnis für PI

Berlin - 29.05.2012, 13:31 Uhr


Pharmazeutische Ingenieure und Apothekerassistenten dürfen den Apothekenleiter auch in Zukunft vollumfänglich vertreten. Im Rahmen eines Gesprächs mit den beiden Vorsitzenden von ADEXA und ADA versicherte Ministerialrätin Dr. Dagmar Krüger, die im Bundesgesundheitsministerium für die Ausarbeitung der Verordnung federführend war, dass trotz einiger in der neuen Apothekenbetriebsordnung nicht eindeutigen Formulierungen hier politisch keine Änderung gewollt sei.

Die vom Bundeskabinett verabschiedete endgültige Fassung der Apothekenbetriebsordnung hatte die rund 7.500 PI und Apothekerassistenten, deren Arbeitgeber und die zuständige ADEXA-Fachgruppe nach ADEXA-Angaben in Sorge versetzt. Die Apothekengewerkschaft hatte daher bei der Staatssekretärin um einen schnellen Gesprächstermin und eine redaktionelle Nachbesserung gebeten. Am 24. Mai, dem „Tag der Apotheke“, trafen sich sodann die ADEXA-Vorsitzende Barbara Neusetzer, der ADA-Vorsitzende Theo Hasse, die Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) und die Ministerialrätin Krüger im Bundesgesundheitsministerium.

Konkret ging es ADEXA/ADA darum, dass in der neuen Verordnung zwar weiterhin eine maximal vierwöchige Vertretungsbefugnis des approbierten Apothekenleiters durch PI oder Apothekerassistent vorgesehen ist (§ 2 Abs. 6 ApBetrO). Einige Regelungen sind jedoch nicht eindeutig formuliert, weshalb aus Sicht von ADEXA unklar war, ob diese Tätigkeiten allein den Approbierten vorbehalten sind: So kann die Dokumentation der Plausibilitätsprüfung bei der Rezeptur „von einem Apotheker oder im Vertretungsfall nach § 2 Absatz 6 von der zur Vertretung berechtigten Person“ erfolgen (§ 7 Abs. 1b Satz 3 ApBetrO). Die Plausibilitätsprüfung selbst darf nach dem reinen Wortlaut des § 7 Abs. 1b Satz 1 ApBetrO jedoch allein der Apotheker durchführen.

„Eine Änderung bei der Vertretungsbefugnis für PI und Apothekerassistenten ist politisch nicht gewollt und in der Verordnung nicht vorgesehen“, beruhigte nun Krüger. § 2 Abs. 6 ApBetrO sei „als übergeordnete ‚Umbrella‘-Regelung“ zu verstehen. Im Falle einer Vertretung gingen auch weiterhin alle Rechte und Pflichten der approbierten Apothekenleitung auf den betreffenden PI oder Apothekerassistenten über. Eine Nachbesserung gab es laut Krüger nicht, weil die von den Bundesländern im Bundesrat geforderten Änderungen vom Kabinett nur als Gesamtpaket angenommen oder abgelehnt werden konnten. Eine Ablehnung hätte jedoch zum Ende des Verfahrens geführt und eine Novellierung der ApBetrO hätte insgesamt neu begonnen werden müssen.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es außerdem um die von der Standespolitik geforderte Erhöhung für das Apothekenhonorar. Neusetzer und Hasse erinnerten die Staatssekretärin an Wahlversprechen ihrer Partei, dem drohenden Personalmangel in den Apotheken entgegenwirken und für bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen sorgen zu wollen. Laut Hasse wären für eine 3-prozentige Gehaltserhöhung circa 100 Millionen Euro nötig. Die Staatssekretärin verwies auf die derzeit laufenden Verhandlungen innerhalb der Koalition über den Apothekenzuschlag. Auch die Gespräche mit der ABDA hinsichtlich der erforderlichen Lieferung repräsentativer Betriebsergebnisse seien sehr positiv. „Ich glaube, wir sind auf einem guten gemeinsamen Weg“, so Flach.


Juliane Ziegler