GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Was im „Landarzt-Gesetz“ alles drin steht

Berlin - 01.12.2011, 14:24 Uhr


Die Not ist groß in der Provinz. Viele Landärzte finden keinen Nachfolger. Nun soll ein Gesetz die Misere abstellen helfen.

  • Der finanzielle Anreiz für Landärzte soll erhöht werden: Sie sollen mehr verdienen dürfen als ihre Kollegen in Großstädten. Dafür sind 200 Millionen Euro vorgesehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen zudem mit Mitteln aus einem gemeinsam mit den Kassen finanzierten Strukturfonds die Niederlassung von Medizinern in unterversorgten Regionen finanziell unterstützen können. Landärzte werden von Regressforderungen ausgenommen, wenn sie ihr Behandlungsbudget überschreiten.
  • Ärzte sollen Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Diese müssen künftig nicht mehr dort wohnen, wo sie praktizieren. Ärztinnen können sich nach einer Geburt statt sechs künftig zwölf Monate vertreten lassen. Zur Entlastung der Hausärzte sollen die Krankenhäuser vermehrt in Notfalldienste einbezogen werden.
  • Die Überversorgung in Großstädten soll abgebaut werden. Dazu können die Kassenärztlichen Vereinigungen Arztsitze aufkaufen und auf diese Weise „vom Markt nehmen“. Auch soll die ärztliche Bedarfsplanung stärker auf die örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden.
  • Schrittweise eingeführt werden soll eine ambulante spezialärztliche Versorgung. Die Möglichkeiten von Kliniken sollen erweitert werden, um schwerkranke Patienten – etwa mit Krebs, Aids oder Multipler Sklerose – auch ambulant zu behandeln.
  • Wenn sich überhaupt kein niederlassungsbereiter Arzt für eine Region findet, sind auch Praxen auf Rädern möglich. Sie könnten unter Regie der Kommunen nach festem Fahrplan die Dörfer abfahren. Bestimmte ärztliche Tätigkeiten sollen auch Schwestern oder Pfleger übernehmen.
  • Wer dringend einen Arzt braucht, soll ihn künftig schneller finden: Über die bundesweit einheitliche Notdienst-Nummer 116 117.

dpa