Versorgungsstrukturgesetz

Gesundheitsausschuss gibt grünes Licht

Berlin - 30.11.2011, 14:45 Uhr


Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) hat heute eine weitere Hürde genommen: Der Gesundheitsausschuss nahm ihn am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition an.

Die Verabschiedung des VStG steht am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Zuvor muss es am 16. Dezember noch den Bundesrat passieren. Das Gesetz ist allerdings nicht zustimmungspflichtig.

Erklärtes Ziel des VStG ist es, mehr Ärzte in ländliche Regionen zu locken und damit auch künftig eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung zu sichern. Dazu wird die Bedarfsplanung überarbeitet, die dafür sorgen soll, dass es nicht zu viele, aber auch nicht zu wenige Vertragsärzte, -zahnärzte und -psychologen gibt. Zudem sind finanzielle Anreize für Mediziner vorgesehen, sich in unterversorgten Gebieten neu niederzulassen oder Praxen zu übernehmen. Zudem soll die ärztliche Überversorgung in einigen Großstädten abgebaut werden. Anders als ursprünglich vorgesehen sollen die kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) jedoch kein Vorkaufsrecht erhalten, wenn in einem überversorgten Gebiet die Nachbesetzung einer Praxis ansteht. Vielmehr erhält nach dem Willen der Koalition dort der mit Kassen- und Ärztevertretern besetzte Zulassungsausschuss die Aufgabe, auf Antrag zu entscheiden, ob ein Arztsitz nachbesetzt wird. Wird der Antrag abgelehnt, hat die KV dem Vertragsarzt oder seinen Erben den Angaben zufolge eine Entschädigung „in der Höhe des Verkehrswertes der Arztpraxis“ zu zahlen.

Darüber hinaus bezweckt die Regierungskoaltion mit dem VStG eine bessere Verzahnung der Leistungssektoren – so soll beispielsweise schrittweise eine „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ eingeführt werden. Diese soll sowohl von Krankenhausärzten als auch von niedergelassenen Fachärzten erfüllt werden können. Der neue Versorgungszweig umfasst laut Gesetzentwurf „die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten“. Dazu zählen unter anderem Krebserkrankungen, HIV/Aids, rheumatologische Erkrankungen, bestimmte Formen der Herzinsuffizienz, Multiple Sklerose, Mukoviszidose, aber auch schwerwiegende immunologische Erkrankungen. Die Länder hatten erhebliche Bedenken gegen diese Regelung angemeldet, insbesondere wegen der befürchteten zusätzlichen Kosten, da für diese Leistungen eine Befreiung von jeglicher Mengensteuerung und Bedarfsplanung vorgesehen ist. Nun wurde im Gesetzentwurf ergänzt, dass die Auswirkungen dieses Gesetzesteils fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden soll.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens haben sich allerdings eine Reihe weiterer Regelungen in das umfangreiche Dokument eingefunden. Einer der letzten Änderungsanträge sieht beispielsweise die Einführung einer bundesweit einheitlichen Notdienstrufnummer vor. Wer außerhalb der Sprechzeiten dringend einen Arzt braucht, kann künftig die Nummer 116 117 wählen.

Ebenfalls Bestandteil des VStG ist die gesetzliche Verankerung eines Modellvorhabens zur Arzneimittelversorgung – auch ABDA/KBV-Modell genannt.


Kirsten Sucker-Sket


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