Apothekenbetriebsordnung

Buse: Kein Problem für Versandapotheken

Berlin - 21.10.2011, 12:02 Uhr


Im „Großen und Ganzen“ sei es der Politik mit dem vorgelegten Entwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung gelungen, die angekündigten Zielsetzungen umzusetzen: „Die Politik wollte überholte Regelungen abschaffen. Das ist ihr gelungen“, sagte als erste Reaktion Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA), gegenüber DAZ.online.

Mit Blick auf die anstehenden Beratungen mit dem BMG müsse man sich aber die in der Novelle der ApBetrO vorgesehen Beratungspflichten auf ihre Praxistauglichkeit ansehen, so Buse. 20 bis 30 Prozent der Apothekenkunden holten die Arzneimittel nicht für sich selbst. „Da müssen wir aufpassen: Wen beraten wir eigentlich.“ Das gelte auch für die Beratungspflicht bei Heimbewohnern. „Wir müssen hier achtgeben, dass wir an dieser Stelle nicht etwas aufbauen, das in der Praxis gar nicht zu leisten ist“, sagte Buse.

Das Gleiche gelte auch für die Vorgaben zum Botendienst. Es sei fraglich, ob jede Apotheke eine pharmazeutische Fachkraft mit der Zustellung beauftragen könne, falls in der Apotheke keine Beratung stattgefunden habe, so Buse. „Die Regeln müssen in der Praxis umsetzbar sein.“

Das gleiche gilt für den neu hinzugekommenen §34, hier muss das Thema „Blister“ in allen Facetten betrachtet werden und darf sich nicht auf den maschinellen Teil beschränken.

Probleme für die Versandapotheken bringe der Entwurf der ApBetrO nach erster Durchsicht keine. Der BVDVA gehe davon aus, dass die Beratungspflicht im Bestellprozess, durch das Angebot einer kostenfreien Telefon- oder E-Mail-Beratung, zu erfüllen sei.

Eine endgültige Stellungnahme ist erst nach entsprechender juristischer Prüfung zu erwarten.


Lothar Klein