Offener Brief an BMG

VdPP fordert Beratungspflicht für Versandapotheken

Berlin - 13.03.2013, 08:47 Uhr


Die Pflicht zur eigeninitiativen Beratung muss auch für Versandapotheken gelten. Das fordert der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) in einem offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Aus Sicht des Vereins ist die Beratung bei der Arzneimittelabgabe unerlässlich für eine patientenorientierte Arzneimittelversorgung. „Aus diesem Grund verurteilt der VdPP die aktuelle Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Beratungspflicht von Versandapotheken, in der es heißt, dass bei Versandapotheken die Pflicht eigeninitiativ zu beraten grundsätzlich entfällt.“ Der Vorstand fordert daher erneut, dass die aktive Beratungspflicht für Arzneimittel auch im Versandhandel gelten muss.

Die Voraussetzungen des § 20 ApBetrO – den Beratungsbedarf festzustellen und dementsprechend zu beraten – seien im Versandhandel „derzeit unerfüllbar“, schreibt er. Daraus darf aus Sicht des Vereins aber nicht der Schluss gezogen werden, dass die Pflicht zur eigeninitiativen Beratung hier nicht gelte – das mache die Kunden von Versandapotheken „zu PatientInnen zweiter Klasse“. Doch das Signal, dass Arzneimittel auch ohne Beratung bestellt und eingenommen werden könnten, sei „fatal“, weil es die Risiken bagatellisiere.

Der VdPP fordert die Bundesregierung in seinem offenen Brief daher auf, den Versandhandel mit Arzneimitteln so weit einzuschränken, wie es das EU-Recht zulässt und sich auf EU-Ebene außerdem dafür einzusetzen, dass die Regelung des Arzneimittelversandhandels wieder vollständig in nationalstaatliche Kompetenz übergeht. Mindestens aber müsse die Pflicht zur eigeninitiativen Beratung in § 17 Abs. 2a Nr. 7 ApBetrO eingefügt werden, damit sie auch für Versandapotheken gelte.


Juliane Ziegler