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Streit um „identische Packungsgröße“
Pro Generika schießt gegen AOK-Mecklenburg-Vorpommern
Im Streit um die Austauschbarkeit der unter AOK- Rabattvertrag stehenden Wirkstoffe Omeprazol und Pantoprazol hat sich Pro Generika mit einem empörten Schreiben an die AOK-Mecklenburg-Vorpommern gewandt.
Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt fordert die AOK Mecklenburg-Vorpommern in einem Brief an den Vorstandsvorsitzenden der Kasse, Friedrich-Wilhelm Bluschke, auf, die an die Apotheker gegangenen Informationsschreiben zurückzuziehen. Er betont, dass von der AOK erwünschte „Erfüllungsquote“ zumindest bei den Omeprazol-Abgaben vielfach nicht erreicht wurden, weil die unter Rabattvertrag stehenden Packungsgrößen nicht marktüblich seien. Dabei verweise die AOK auf Urteil des Landgerichts Hamburg, demzufolge die Apotheken verpflichtet seien, das Rabattarzneimittel auch dann abzugeben, wenn dessen Stückzahl nicht mit der des verordneten Arzneimittels übereinstimme.
Damit, so rügt Schmidt, spiegele die AOK den Apothekern vor, dass die Rechtslage in Sachen „identische Packungsgröße“ eindeutig geklärt sei. Gerade das sei aber nicht der Fall: Das Landgericht Hamburg habe in seinem Urteil vom 18. Dezember 2009 selbst dargelegt, dass die Frage, wie das Tatbestandsmerkmal „identische Packungsgröße“ auszulegen ist, noch nicht höchstrichterlich geklärt sei. Zudem habe es auf die „seinem Standpunkt diametral entgegen gesetzte Entscheidung“ des Landgerichts München vom 19. November 2009 verwiesen.
Schmidt verwies darauf, dass überdies andere AOKen in der streitigen Frage eine andere Rechtsposition einnehmen als die AOK Mecklenburg-Vorpommern. So vertrete etwa die AOK Niedersachsen die Ansicht, dass ein Austausch lediglich dann statthaft ist, wenn die Stückzahlen beider Arzneimittel exakt übereinstimmen.
Hinzu komme, dass die AOK Mecklenburg-Vorpommern mit ihrer Interpretation in die Therapiehoheit der Ärzte eingreife. „Die Entscheidung, mit welcher Menge eines Arzneimittels ein Patient zu versorgen ist, hängt nämlich ausschließlich von medizinischen Kriterien ab. Sie ist deshalb aus gutem Grund dem Arzt vorbehalten“, schreibt Schmidt. Er allein trage die Verantwortung für eine rationale Verordnung auch der Menge.
Der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern hat für die Vorstellungen der AOK zur Austauschabrkeit ebenfalls kein Verständnis. Dennoch hatte der Verband auf seiner Mitgliederversammlung am 16. April empfohlen, den Wunsch der AOK umzusetzen.
Berlin - 05.05.2010, 12:12 Uhr