DAZ aktuell

Das E-Rezept wird verschoben

BMG-Einsicht: Erforderliche technische Systeme stehen noch nicht flächendeckend zur Verfügung

jb/ks | Die geballte Kritik am gesetzlich vorgesehenen Start für das E-Rezept zum 1. Januar 2022 hat Wirkung gezeigt: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am vergangenen Montag die Gesellschafter der Gematik informiert, dass der bisherige Test- und Pilot­betrieb erst einmal weiterlaufen soll. Ein neues Datum für die flächendeckende Einführung wird nicht genannt. Sie soll erfolgen, sobald die „vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt sind“.

Wirklich überraschend ist es für die Beteiligten nicht – aber die Einsicht des BMG, das mit 51 Prozent Gematik-Mehrheitsgesellschafter ist, kam denkbar knapp. In dem Schreiben des stellvertretenden Leiters der BMG-Abteilung für Digitalisierung und Innovation, Thomas Renner, an die (übrigen) Gesellschafter der Gematik, heißt es, dass das Ministerium derzeit eine Vielzahl von Rückmeldungen aus dem Gesellschafterkreis zur bevorstehenden Einführung des E-Rezepts erreichten. Diese äußerten „erhebliche Bedenken“, ob Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 fehlerfrei möglich sein werden. Anlass gäben die noch laufenden Tests und die unzureichende Erprobung. Tatsächlich hatten Deutscher Apothekerverband (DAV), Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundes­ärztekammer, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft Anfang Dezember dringend an den Gesetzgeber appelliert, das ­E-Rezept „erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen“. Bis dahin sollen nur 42 E-Rezepte abgerechnet worden sein.

Gesetzliche Grundvoraus­setzungen nicht erfüllt

Renner schreibt, er teile die Auffassung, dass sich aufgrund der geringen Teilnehmerzahl an den Feldtests in der Fokusregion die erforderlichen Rückschlüsse auf eine flächendeckende technische Funktionalität noch nicht ziehen ließen. Zwar stünden die Ergebnisse der ausgeweiteten Testphase noch aus – erst seit Anfang Dezember wird bundesweit getestet, anscheinend mit gesteigerter Teilnehmerzahl –, aber gleichzeitig werde deutlich, dass die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächen­deckend zur Verfügung stünden – anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert. Die flächendeckende technische Verfügbarkeit sei gemäß § 360 Abs. 1 SGB V Grundvoraussetzung für die verpflichtende Einführung des E-Rezepts, heißt es.

Weiter appelliert das BMG an die Mitgesellschafter, gemeinsam darauf hinzuwirken, dass die Rahmenbedingungen für die Einführung des E-Rezepts schnellstmöglich geschaffen werden. Bis dahin solle der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden. Renner macht aber auch unmissverständlich klar, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann: „Diese kontrollierte Test- und Pilotphase in den kommenden Wochen erfordert jedoch auch deutliche Verbesserungen in der Unterstützung und der Verbindlichkeit der Testprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten, einer höheren Transparenz über den Projektfortschritt seitens aller Beteiligten und einen Reporting­ Prozess, der geeignet ist, Missverständnisse über den Reifegrad der Einzelkomponenten sowie des Gesamtsystems zukünftig zu vermeiden.“

Kein neuer fixer Termin

Ein fixes Einführungsdatum nennt das BMG-Schreiben nicht. Sobald die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt seien, solle die Umstellung auf das E-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen, heißt es lediglich.

Wie es nun konkret weitergeht, ins­besondere mit Blick auf „die gegenseitigen Pflichten im Rahmen der weiteren Testung“, will das BMG in den kommenden Wochen mit den Gesellschaftern abstimmen. Alle Beteiligten seien nun umso mehr gefordert, den Prozess zu unterstützen und voranzubringen, betont Renner abschließend. Es gelte, „dieses politisch höchst bedeutsame Digitalisierungsprojekt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zügig in der Versorgung zu etablieren.“ |

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