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E-Rezept im Petitionsausschuss

Berlin - 15.02.2022, 17:00 Uhr

Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich mit einer Petition zum E-Rezept befasst. (Foto: Deutscher Bundestag)

Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich mit einer Petition zum E-Rezept befasst. (Foto: Deutscher Bundestag)


Der Petitionsausschuss des Bundestags befasst sich mit dem E-Rezept: Im vergangenen Jahr hatte eine Petition das nötige Quorum erfüllt, die sich für längere Flächentests für Anwendungen der Telematikinfrastuktur einsetzt. Beim E-Rezept hat sich das Anliegen bereits nahezu erledigt: Die bundesweite Testphase sei offen verlängert worden, bestätigte Gesundheitsstaatssekretärin Sabine Dittmar in der Sitzung.

Die gesetzlichen Fristen für die verpflichtende elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und vertragsärztlichen Verordnungen (E-Rezept) sind bereits verstrichen: Mit der eAU sollte es im Oktober 2021 losgehen – doch das Datum war für die meisten Praxen nicht zu halten. Wie es beim E-Rezept aussieht, ist Apotheken besser bekannt: Hier war der Start für den 1. Januar 2022 vorgesehen – doch im Dezember zog das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Reißleine.

Als die Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Dr. Petra Reis-Berkowicz, im vergangenen Oktober ihre Petition zur „Einführung von Flächentests zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zum E-Rezept“ startete, bekam sie viel Unterstützung: Das Quorum für eine öffentliche Behandlung ihres Anliegens im Petitionsausschuss (mehr als 50.000 Mitzeichner innerhalb von vier Wochen) wurde erreicht. Reis-Berkowicz forderte in ihrer Petition, dass die Einführung der TI-Anwendungen eAU und E-Rezept über die ersten zwölf Monate als Testphase ausgestaltet sein muss, an der sich die Anwender freiwillig beteiligen können. Bei Anwendungen im Regelbetrieb müssten zudem Ersatzverfahren dauerhaft angewendet werden können, insbesondere bei technischen Störungen. In der Begründung führte die Petentin aus, dass diese „revolutionären Verfahren“ massive Umstellungen in den Abläufen von Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen verursachten. Jedoch hätten die erforderlichen technischen Voraussetzungen Ende September noch lange nicht flächendeckend bei allen Anwendern zur Verfügung gestanden.

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Bei der Behandlung der Petition am gestrigen Montagnachmittag im Petitionsausschuss bekräftigte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Sabine Dittmar (SPD), dass die Einführung des E-Rezepts auf unbestimmte Zeit verschoben sei. Die bundesweite Testphase sei offen verlängert worden. Maßstab für einen späteren flächendeckenden Roll-out sei die technische Verfügbarkeit gemessen an den mit der Selbstverwaltung vereinbarten Qualitätskriterien. „Sobald diese erfüllt sind, sollte auch die Umstellung auf das E-Rezept erfolgen“, so Dittmar.

Im Schweinsgalopp und mit Brechstange

Reis-Berkowicz machte vor den Ausschussmitgliedern die aktuell noch bestehenden Probleme deutlich. Sie erklärte, die Einführung des E-Rezeptes „im Schweinsgalopp und mit der Brechstange“ sei kontraproduktiv und ausgesprochen besorgniserregend im Hinblick auf künftige Digitalisierungsmaßnahmen. Eine Digitalisierung, die die Versorgung der Patienten verbessere und die Arbeitsabläufe erleichtere und beschleunige, werde von der Ärzteschaft ausdrücklich begrüßt. Doch die geplanten Umstellungen würden in erheblichem Maße in die Praxisabläufe eingreifen. Benötigt werde für das E-Rezept und die eAU ein funktionierender TI-Anschluss – und damit sieben technische Geräte zuzüglich zu einer stabilen und schnellen Internetverbindung. Die Technik müsse zudem nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch im Zusammenspiel mit Krankenkassen, Apotheken und Arbeitgebern funktionieren. Es sei zu erwarten, dass dies in einem kurzen Testzeitfenster, bei laufendem Praxisbetrieb und ohne die Berücksichtigung der in den Praxen schon vorhanden IT „nicht funktionieren kann“. Reis-Berkowicz forderte vor dem Ausschuss daher erneut, digitale Verfahren vor der Überführung in die Regelversorgung ausreichend zu testen – allerdings ohne sich auf eine genauer bestimmte Dauer dieser Testphase festzulegen. Die Medizinerin plädierte zudem dafür, die Expertise der Anwender stärker zu nutzen. „Wir sind nie gefragt worden, ob das so in unsere Arbeitsabläufe zu implementieren ist“, kritisierte sie. 

Dittmar nahm die Anregung auf. Man werde prüfen, inwieweit die Ärzteschaft besser in die Schaffung digitaler Lösungen eingebunden werden könne, sagte sie.

Ein abschließendes Votum zum weiteren Verlauf der Petition wird der Bundestagsausschuss zu einem späteren Zeitpunkt fällen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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