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GSAV: ABDA auf Länderlinie

ABDA-Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum GSAV

BERLIN (ks) | Am 10. April 2019 fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zum Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) statt. Kurz zuvor hat die ABDA ihre schriftliche Stellungnahme veröffentlicht. Darin schließt sie sich den Forderungen des Bundesrats zur Importförderklausel und zur Austauschbarkeit von Biosimilars an.

Die ABDA hatte sich bereits im Dezember 2018 anlässlich der GSAV-Verbändeanhörung positioniert. Der Gesetzentwurf hat sich seitdem gewandelt – und auch die Stellungnahme der ABDA hat sich an einigen Stellen verändert. Grundsätzlich bleibt die Standesorganisation ihren Positionen treu – die zahlreichen Zusatzvorschläge vom Dezember enthält die neue Stellungnahme allerdings nicht.

So ist auch der Ruf nach einer Abschaffung der Importförderklausel nicht neu. Die ABDA stellt jetzt aber bewusst eine Nähe zur Argumentation des Bundesrats her: Der Parallelhandel mit Arzneimitteln sei durch komplexe Vertriebsstrukturen gekennzeichnet. Und wegen der regelhaft beteiligten unterschiedlichen Händler, Umverpacker und Importeure in verschiedenen Staaten seien Ursprung und Handelswege parallel vertriebener Arzneimittel in bestimmten Fallkonstellationen kaum noch nachvollziehbar. Dies erschwere in Verdachtsfällen sowohl den Arzneimittelüberwachungs- als auch den Strafverfolgungsbehörden die Einschätzung der Gefahrenlage und behindere ein schnelles und angemessenes Eingreifen. Diesen Risiken stehe aber kein adäquater wirtschaftlicher Nutzen gegenüber. Die Importförderklausel sei daher zu streichen.

Das findet übrigens auch der Bundesverband der Krankenhausapotheker (ADKA), der im Dezember 2018 ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert war. Um das Ziel einer verbesserten Arzneimittelsicherheit wirksam zu erreichen, müsste laut ADKA überdies die bis dato im Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und DAV vereinbarte Importquote ersatzlos gestrichen werden. Die ADKA merkt zusätzlich an, dass viele Kranken­häuser in Deutschland aus prinzipiellen Erwägungen zur Arzneimittelsicherheit auf den Einsatz von Parallel- oder Re-Importarzneimitteln verzichteten.

Foto: imago/Christian Spicker
Gesundheitsausschuss des Bundestages Am Mittwoch stand der GSAV-Entwurf zur Diskussion.

Biosimilar-Austausch: lieber erst evaluieren

Auch beim umstrittenen Apothekenaustausch von Biosimilars teilt die ABDA die Auffassung der Länder. Die Bundesregierung will Biosimilars nach einer Übergangsfrist von drei Jahren unter die Aut-idem-Regelung stellen, sofern der Gemeinsame Bundesausschuss den Austausch vorgibt. Biosimilars sind jedoch im Gegensatz zu klassischen Generika nur wirkstoff­ähnlich, nicht wirkstoffgleich. Außerdem handelt es sich um eine relativ junge Arzneimittelkategorie. Der Bundesrat hat daher empfohlen, die mög­lichen Auswirkungen der gesetzlichen Änderung nach zwei Jahren in einem Bericht zu bewerten, bevor man die Biosimilars auch nach der Übergangsfrist zum Austausch freigibt. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag zwar ab – die ABDA schließt sich ihm jedoch an. Grundsätzlich sei eine Austauschbarkeit in der Apotheke aber denkbar, betont die ABDA. Doch für die Beratung und Dokumentation würde sich ein erhöhter Arbeitsaufwand ergeben, der nach näherer Festlegung im Rahmenvertrag adäquat vergütet werden solle.

Eine ganz andere Meinung als der Bundesrat hat die ABDA beim Thema Hämophilie-Versorgung: Während die Länder den Plan der Regierung, Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie dem einheitlichen Vertriebsweg über die Apotheke zu unterstellen, ablehnt, begrüßt die ABDA diese vorgesehene Änderung.

Gut findet die ABDA übrigens auch die Regelung, dass gesetzlich Versicherte künftig von der Zuzahlung befreit sein sollen, wenn eine Neuverordnung aufgrund eines Arzneimittelrückrufes oder einer behördlichen Einschränkung der Verwendbarkeit notwendig ist. Erfahrungen hierzu konnten die Apotheken und Versicherten im vergangenen Jahr im Valsartan-Fall machen. Seinerzeit sind die Krankenkassen uneinheitlich vorgegangen, nur teilweise erstatteten sie ihren Versicherten die Zuzahlung auf Antrag. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung werde eine einheitliche und sachlich angemessene Regelung für die Versicherten geschaffen, die auch in Apotheken für Klarheit sorge.

Nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss werden die Regierungsfraktionen nochmals am Gesetzentwurf feilen und ihre Änderungsanträge einbringen, dann steht die 2./3. Lesung im Bundestag an. Zum Schluss muss der Bundesrat zustimmen. In Kraft treten soll das Gesetz im Sommer. |

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