Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker

AMK: Patientensicherheit vor ökonomischen Interessen!

Berlin - 04.04.2019, 16:30 Uhr

Der AMK-Vorsitzende Martin Schulz war auch Mitglied der Taskforce zur Aufklärung des Lunapharm-Skandals. Von Importförderung und intransparenten Vertriebswegen hält er gar nichts. (c / Foto: AMK)

Der AMK-Vorsitzende Martin Schulz war auch Mitglied der Taskforce zur Aufklärung des Lunapharm-Skandals. Von Importförderung und intransparenten Vertriebswegen hält er gar nichts. (c / Foto: AMK)


Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat eine Resolution verabschiedet, mit der sie dazu auffordert, die Patientensicherheit vor ökonomische Interessen zu setzen. Insbesondere fordert sie die Abschaffung der Importquote und eine Beschränkung des EU-weiten Parallelvertriebs.

Am heutigen Donnerstagabend findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) statt. Ebenfalls heute hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bei ihrer Sitzung einstimmig eine Resolution unter dem Titel „Patientensicherheit vor ökonomischen Interessen“ verabschiedet.

Darin begrüßt sie grundsätzlich das Anliegen des Gesetzgebers für mehr Arzneimittelsicherheit zu sorgen – gerade im Hinblick auf die jüngsten Geschehnisse, die zeigten, dass steigender ökonomischer Druck im Gesundheitswesen und habgieriges und rechtswidriges Verhalten Einzelner das Vertrauen in die Arzneimittelsicherheit in Deutschland nachhaltig schädigen können. Bekanntermaßen waren es unter anderem gepanschte Krebsarzneimittel, versorgungsrelevante Engpässe, illegale Arzneimittelimporte oder auch Wirkstoffverunreinigungen, die den Gesetzgeber zum GSAV veranlassten.

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Doch die AMK sieht weiteren Handlungsbedarf, wie aus der Resolution hervorgeht. Sie verweist auf die unterschiedlichen Preisgefüge für Arzneimittel in Europa, die Anreize für kriminelles Verhalten setzten. Zudem auf die wenig transparenten Vertriebswege über Vermittler, Zwischenhändler und Importeure. Um diese Missstände zu beheben, fordert die AMK die sogenannte Importquote für rezeptpflichtige Arzneimittel abzuschaffen, die Transparenz von komplexen Lieferketten innerhalb Europas zu erhöhen und den Austausch von zurückgerufenen Arzneimitteln zu entbürokratisieren. „Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit Arzneimitteln der geforderten Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität gewährleistet bleibt“, sagt Professor Martin Schulz, Vorsitzender der AMK.

Was wird wirklich aus der Importförderung?

Tatsächlich ist nach wie vor spannend, was aus der sozialrechtlich verankerten Importförderung wird. Wie berichtet, gab es im GSAV-Entwurf bereits drei unterschiedliche Neuregelungen – eine davon sah die ersatzlose Streichung der bisherigen Regelung in § 129 Abs. 1 SGB V vor. Doch im Regierungsentwurf fand sich dann eine kompliziertere, nach Preisen differenzierende Regelung wieder, die der des neuen Rahmenvertrags zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband entspricht. Der letzte Stand der Dinge war allerdings, dass die Bundesregierung nach einer ersten Stellungnahme des Bundesrats zugesagt hat, den Vorschlag der Länder, die Importförderklausel zu streichen, zu prüfen. Im Februar hatte auch Lars Nickel, Leiter der Abteilung Arzneimittel im Bundesgesundheitsministerium, geäußert, dass in diesem Punkt „noch ein bisschen Musik drin“ sei. Wie es weiter geht, werden die nächsten Wochen zeigen. Am 10. April wird im Gesundheitsausschuss des Bundestag die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf stattfinden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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