Bundesrat zum GSAV

Bundesländer: Importquote weg, Rabattverträge mehrfach vergeben

Berlin - 18.03.2019, 13:50 Uhr

Das Plenum des Bundesrates hat erstmals über den GSAV-Entwurf diskutiert. (m / Foto: imago)

Das Plenum des Bundesrates hat erstmals über den GSAV-Entwurf diskutiert. (m / Foto: imago)


Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine Stellungnahme zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen. Darin sprechen sich die Bundesländer erneut für eine komplette Streichung der Importförderklausel aus. Außerdem fordern die Länder, dass Apotheker keine namensgleichen Großhandlungen mehr betreiben dürfen. DAZ.online bietet einen Überblick über die für Apotheker relevanten Empfehlungen der Länderkammer.

Am vergangenen Freitag war das GSAV erstmals Thema im Plenum des Bundesrates. Das Gesetz ist das erste Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Arzneimittelbereich. Unter anderem will Spahn damit auf die Arzneimittel-Skandale des vergangenen Sommers reagieren. Die Union plant derzeit, die von Spahn geplante Apothekenreform samt dem Rx-Boni-Verbot an das GSAV anzuhängen. Dass das auch so kommt, ist aber ungewiss – schließlich will die SPD-Bundestagsfraktion für die Apothekenreform ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen.

Doch der Kabinettsbeschluss des GSAV enthält auch ohne die Themen Versandhandel und Apothekenhonorar einige wichtige Punkte für die Apotheker. Einen Überblick über die Pläne der Bundesregierung im Arzneimittelmarkt gibt es hier:

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Der Bundesrat hat sich in den vergangenen Wochen mit dem GSAV befasst. Der Gesundheitsausschuss hatte dem Plenum eine Beschlussempfehlung vorgelegt, in der teils auch neue Vorschläge enthalten waren. Diese Beschlussempfehlung hat das Plenum nun durchgewinkt und somit eine Stellungnahme zu dem Gesetz beschlossen, die der Bundesregierung nun vorgelegt wird. Hier ein Überblick über einige wichtige Punkte in der Länder-Stellungnahme:

  • Wie schon Ende vergangenen Jahres nutzten die Länder erneut die Möglichkeit, die Abschaffung der Importförderklausel zu fordern. Die Länder begründen dies so: „Der Bundesrat kritisiert diese Quote als bürokratische Doppelregulierung ohne großes Einsparpotenzial. Durch neuere preisregulierende Gesetze und aktuelle Rabattvereinbarungen habe sie erheblich an Bedeutung verloren. Der Importzwang berge zudem die Gefahr nicht mehr nachvollziehbarer Handelswege.“ Zur Erinnerung: Vor dem Kabinettsbeschluss hatte es einen Referentenentwurf aus dem BMG gegeben, in dem die Streichung der Förderklausel vorgesehen war. Nur wenige Stunden später gab es dann aber einen neuen Entwurf, in dem eine Abänderung der Quote vorgesehen ist. Spahn bezeichnete die Lösung später als „guten Kompromiss“. 
  • Was Arzneimittelfälschungen betrifft, fordern die Länder die Bundesregierung auf, zeitnah schärfere Straftatbestände und bessere Strafverfolgungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen auf den Weg zu bringen. Sie sollten sich am Betäubungsmittelstrafrecht orientieren.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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