Gesundheitspolitik

Wirren um Rx-Versandverbot

BVDAK sieht sein Positionspapier missverstanden

BERLIN (ks) | Der Bundesverband Deutscher Apothekenkoopera­tionen (BVDAK) freut sich, dass sein 11-Punkte-Positionspapier auf Resonanz stößt: Im Bundesgesundheitsministerium konnte es Verbandschef Dr. Stefan Hartmann bereits vorstellen. Und auch die Fachpresse berichtete. Doch beim Thema Versandhandel fühlt sich Hartmann missverstanden.

„BVDAK fordert kein Rx-Versandverbot“, hieß es vergangene Woche an dieser Stelle. Anlass für die Überschrift gab der Unterpunkt „Versandhandelsverbot“ im BVDAK-Papier. Wörtlich heißt es dort: „Hier sollte die Politik bald entscheiden. Ein Verbot des Versandhandels mit preisgebundenen Arzneimitteln löst nicht abschließend die tatsächlichen Probleme, die durch die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2016 hervorge­rufen wurden. Vielmehr kann der Versandhandel in Einzelfällen eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot der Präsenzapotheken darstellen.“ Voraussetzung sei jedoch, dass die Ungerechtigkeiten infolge der EuGH-Entscheidung behoben werden. Hierzu schlägt der BVDAK vor, dass die Politik darauf hinwirken müsse, den Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V durchzusetzen. Diesem müssen nämlich auch ausländische Versandapotheken ausdrücklich beitreten. Und der Vertrag verpflichtet sie eigentlich, deutsches Recht einzuhalten. Weil der GKV-Spitzenverband sich bislang mit „diffusen Verweisen auf das europäische Recht“ wei­gere, diese Verpflichtungen durch­zusetzen, sieht der BVDAK die Politik gefordert.

Aus AZ-Sicht ließ sich daraus keine klare Forderung nach einem Rx-Versandverbot entnehmen. Hartmann sieht das anders. Gegenüber der AZ erklärte er: „Wer mich kennt, weiß, dass ich schon immer für das Rx-Versandverbot war.“ Es wäre die richtige Reaktion auf das EuGH-Urteil. Sollte es jedoch nicht dazu kommen, wollte der BVDAK einen Vorschlag unterbreiten. „Und auf diesen Punkt sind wir in unserem Positions­papier ausführlich eingegangen.“ |

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