Rx-Versandhandelsverbot

BVDAK fühlt sich missverstanden

Berlin - 27.06.2018, 11:15 Uhr

BVDAK-Vorsitzender Dr. Stefan Hartmann: Ja zum Rx-Versandverbot – aber er will auch über Alternativlösungen sprechen dürfen. (Foto: BVDAK)

BVDAK-Vorsitzender Dr. Stefan Hartmann: Ja zum Rx-Versandverbot – aber er will auch über Alternativlösungen sprechen dürfen. (Foto: BVDAK)


Rückt der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) vom Rx-Versandverbot ab? So konnte man sein vergangene Woche veröffentlichtes 11-Punkte-Positionspapier durchaus lesen. Doch Verbandschef Stefan Hartmann fühlt sich missverstanden. Zwar habe er einen Vorschlag für den Fall unterbreitet, dass das Verbot nicht kommen sollte. Das ändere aber nichts daran, dass der BVDAK sich seit 2016 für das Rx-Versandverbot ausspreche.

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) freut sich, dass die Veröffentlichung seines 11-Punkte-Positionspapiers vom 20. Juni 2018 auf Resonanz gestoßen ist: Im Bundesgesundheitsministerium konnte es Verbandschef Stefan Hartmann bereits vorstellen. Und auch die Fachpresse berichtete. Doch beim Unterpunkt „Versandhandelsverbot“ fühlt sich Hartmann missverstanden. Wörtlich heißt es unter dem so betitelten Punkt 2 des Papiers:


Hier sollte die Politik bald entscheiden. Ein Verbot des Versandhandels mit preisgebundenen Arzneimitteln löst nicht abschließend die tatsächlichen Probleme, die durch die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2016 hervorgerufen wurden. Vielmehr kann der Versandhandel in Einzelfällen eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot der Präsenzapotheken darstellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass versendete Arzneimittel und deren Anbieter nicht bessergestellt werden und die Ungerechtigkeit durch die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2016 behoben wird.“

Aus dem Positionspapier des BVDAK e.V. zur Weiterentwicklung des Apothekenwesens vom 20. Juni 2018


Sodann folgt ein Vorschlag: Die Ungerechtigkeit könnte behoben werden, indem die Politik darauf hinwirkt, dass der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V durchgesetzt wird. Diesem müssen nämlich auch ausländische Versandapotheken ausdrücklich beitreten. Und der Vertrag verpflichtet sie eigentlich, deutsches Recht einzuhalten. Weil der GKV-Spitzenverband sich bislang verweigere, diese Verpflichtungen durchzusetzen, sieht der BVDAK hier die Politik gefordert.

Ein klares Bekenntnis zum Rx-Versandverbot ist den Ausführungen nicht zu entnehmen. Das hat auch die Fachpresse hervorgehoben. So titelte die AZ in dieser Woche „BVDAK fordert kein Versandverbot“. Hartmann sieht das anders und verschickte nun eine Klarstellung. Darin betont er nicht nur, dass sich der BVDAK seit 2016 für ein Rx-Versandverbot ausgesprochen habe. Er verweist auch auf das am gestrigen Dienstag veröffentlichte DAZ.online-Interview mit dem Präsidenten der Apothekerkammer Nordrhein, Lutz Engelen.  Zur Frage, ob er das Rx-Versandverbot aufgegeben habe, antwortete Engelen:


Natürlich wäre es eine richtige Reaktion des Gesetzgebers auf das EuGH-Urteil. Aber wir warten im Herbst seit zwei Jahren auf dieses Verbot, das es immer noch nicht gibt. Und deswegen mache ich mich dafür stark, dass wir einen Schritt weitergehen, weg von einer Diskussion über ungeliebte Konkurrenz hin zu einer Diskussion, wie die Versorgungsqualität sichergestellt werden kann (…)“.

Lutz Engelen, AKNR-Präsident


Das kann auch Hartmann nur unterschreiben: „Dem ist nichts hinzuzufügen“, heißt es in seiner Klarstellung. Er betont: „Der BVDAK wollte und sollte einen Vorschlag unterbreiten für den Fall, dass es nicht zu einem Versandhandelsverbot kommen sollte. Und auf diesen Punkt sind wir in unserem Positionspapier ausführlich eingegangen“. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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