Gesundheitspolitik

Parallelen zur Parteienfinanzierung

Phagro-Chef Trümper kritisiert die „Erstarrung“ des Großhandelshonorars

TRAUNSTEIN (cha) | Es war abzusehen, dass das sogenannte Skonti-Urteil nicht ohne Konsequenzen bleiben würde. Zur Freude der Großhändler ist nun offenbar eine gesetzliche Regelung geplant, nach der der Festzuschlag des Großhandelshonorars von 70 Cent nicht rabattierfähig ist.
Foto: Phagro
Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper sieht keine Gegenleistung für mehr als 3,15 Prozent Großhandelsrabatt.

Der Befürchtung vieler Apotheker, dass es aufgrund dieser Maßnahme zu einer Senkung ihrer Großhandelsrabatte komme, erteilt Dr. Thomas Trümper, Chef des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels (Phagro), im Interview mit DAZ.online eine Absage: „Das ist aus unserer Sicht auch kein Nachteil für die Apotheker, denn die Apotheker profitieren von einem starken Großhandel.“ Er sehe keine Gegenleistung, die einen höheren Rabatt als den variablen Anteil der Spanne von 3,15 Prozent rechtfertige. Von den Mitgliedsunternehmen des Phagro seien die 70 Cent als feste Marge immer beachtet worden.

Logisch wäre auch, so Trümper, wenn – wie von der Gehe gefordert – „der Gesetzgeber das Fixum in einem zweiten Schritt auf 96 Cent erhöht“. Denn heute werde leider vergessen, dass die AMNOG-Einsparungen eigentlich nur als temporäre Maßnahme angekündigt waren und eine Erhöhung schon längst hätte stattfinden müssen.

Alle Großhändler laufen auf einer Nulllinie

Vor dem AMNOG habe die Spanne bei 5,8 Prozent vom Umsatz ge­legen, im vergangenen Jahr bei knapp 4,38 Prozent. „Alle Großhändler in Deutschland laufen wegen dieser Entwicklung inzwischen auf einer Nulllinie“, so Trümper. Bezogen auf andere Entwicklungen im Gesundheitswesen – Anstieg der GKV-Einnahmen seit 2010 um mehr als 33 Prozent und der Tariflöhne um 19 Prozent –, könne man nicht hinnehmen, dass die Großhandelsvergütung seitdem de facto sogar um 7 Prozent gesunken sei. Gleichzeitig seien die Ansprüche gewachsen, z. B. durch Securpharm, 30 Prozent mehr BtM und knapp 15 Prozent mehr Kühlprodukte.

Scharfe Kritik übte Trümper an den vom GKV-Spitzenverband übernommenen Vorschlägen des Honorargutachtens, das beim Großhandel Einsparungen von 200 Mio. Euro vorsieht. Zudem steckten in dem Gutachten auch einige Fehler, z. B. sei bei den Berechnungen für zwei zurückliegende Jahre eine gesamte Großhandlung schlichtweg vergessen worden. Ärgerlich sei auch, dass das Honorargutachten nur auf die Kostendeckung abziele und nicht berücksichtige, dass jeder normale Unternehmer für seine geleistete Arbeit, das Waren- und Kreditrisiko etc. einen unternehmerischen Lohn benötige.

Verständnis hat Trümper für die jüngste Erhöhung der Parteigelder durch den Bundestag, die damit begründet wurde, dass sich die Parteien weiterentwickeln und neuen Umständen anpassen müssten. Auch der Großhandel sei bei seinen Einnahmen komplett von gesetz­lichen Regulierungen abhängig. Wenn man aber bedenke, „dass unser gesetzlich vorgeschriebenes Honorar seit 2010 in einer dauerhaften Erstarrung liegt, dann kann ich nur um Fairness in Betrachtung unserer Vergütung bitten“. |

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