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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hält es nicht für sinnvoll, sich jetzt schon in Szenarien zu ergehen, was wäre, wenn der EuGH DocMorris & Co. tatsächlich Rx-Boni erlaubt. Sicher sei, dass die Politik in diesem Fall handeln müsse – und Schmidt vertraut, dass sie dabei an ihrem Ziel festhalten wird, das sie mit den fixen Rx-Preisen von jeher verfolgt.
Friedemann Schmidts Optimismus ist groß, dass das Verfahren in der Rechtssache „Deutsche Parkinsonvereinigung“ zu „den zwei von zehn gehören wird, in denen das Gericht nicht den Schlussanträgen folgt“. Vergangene Woche hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Empfehlung für die Richter in dem Vorlageverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf verkündet. Damit sorgte er für einige Irritation bei deutschen Apothekern. Denn der Generalanwalt hält die deutsche Regelung, die auch für nach Deutschland versendende ausländische Versandapotheken eine Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel vorsieht, für nicht vereinbar mit dem Europarecht. Es handele sich um einen Eingriff in den freien Warenverkehr, der auch nicht aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sei.
Die Bundesrepublik hatte im Verfahren vor dem EuGH hingegen schon keinen Eingriff gesehen – im Zweifel aber zumindest eine Rechtfertigung. Schließlich gehe es darum, die flächendeckende Abdeckung mit Präsenzapotheken in Deutschland zu erhalten. Für Schmidt ist schwer zu verstehen, wie man bei einem doch recht überschaubaren Sachverhalt so unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten könne wie im Fall der Rx-Preisbindung für ausländische Versandapotheken.
Gesetzgeber schon jetzt gefordert?
Anders als Rechtsanwalt Morton Douglas sieht der ABDA-Präsident allerdings keinen Anlass, schon vor der endgültigen Entscheidung gesetzgeberisch aktiv zu werden. Douglas hatte letzte Woche gegenüber DAZ.online erklärt, er sehe schon jetzt den Gesetzgeber gefordert. Für den Fall der Fälle müsse er „kurzfristig eine Lösung vorbereiten, um einer Vielzahl von Verfahren deutscher Apotheker, die dann für gleiches Recht streiten werden, zuvorzukommen“. Doch für Schmidt ist es „nicht sinnvoll, jetzt einen Katalog von Alternativen zu erarbeiten“.
Er ist überzeugt, dass die Politik auch weiterhin das Ziel
verfolgen wird, mit den festen Rx-Preisen für Verbraucherschutz und einen
strukturellen Versorgungsschutz zu sorgen, sagte er am Montag in Berlin. Sie
habe ein hohes Interesse, das bestehende stabile System zu erhalten. „Die
Politik kann alle Maßnahmen ergreifen, die dieses Ziel erreichen“, so Schmidt. Da
gebe es „viele Möglichkeiten“. Als Beispiel nannte er allerdings nur das
Rx-Versandverbot. Dieses hatte der EuGH im Jahr 2003 für zulässig erklärt. „Wir
sind von je her der Meinung, dass der Rx-Versandhandel von Übel ist“, so der ABDA-Präsident. Seine
Risiken seien größer als sein begrenzter Nutzen. Allerdings: Die ABDA wolle dem Gesetzgeber
keinen „Königsweg“ vorgeben. Denkbar wäre es etwa auch, dass der Gesetzgeber Versandapotheken strengere Auflagen erteilt, die das Rx-Geschäft für sie unattraktiver macht. Beispielsweise zu Temperaturkontrollen auf dem Lieferweg.
BMG zur Apotheker-Frage: Das Urteil bleibt abzuwarten
Das Bundesgesundheitsministerium sieht sich wie die ABDA ebenfalls nicht gedungen, Aktionismus an den Tag zu legen. Auf die Frage, ob es sich darauf vorbereitet, dass die gesetzliche Regelung, nach der die Rx-Preisbindung auch für ausländische Versandapotheken gilt, wenn sie nach Deutschland versenden, antwortete eine Sprecherin: „Dazu können wir im Moment nur sagen: Das Urteil des EUGH bleibt abzuwarten“.
3 Kommentare
Wie das Kaninchen vor der Schlange
von Christian Redmann am 09.06.2016 um 0:14 Uhr
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Bemerkung
von Beatrix Mayer am 07.06.2016 um 12:44 Uhr
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Kommentar
von Alexander Zeitler am 06.06.2016 um 23:39 Uhr
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