DAZ aktuell

Absage an Rx-Versandverbot

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat am 3. April zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) Stellung genommen. Dem Plenum lagen dabei eine Reihe von Änderungsanträgen vor. Sie kamen zum größten Teil aus den zuständigen Unterausschüssen, aber auch aus einzelnen Bundesländern. Die Anträge zur Einschränkung des Arzneimittelversandhandels wurden vom Plenum nicht angenommen.

Entgegen der Empfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses lehnte das Plenum den von Bayern und Sachsen initiierten Antrag auf Beschränkung des Versandhandels auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ab. Das gleiche Schicksal widerfuhr einem Antrag Schleswig-Holsteins, der eine Konkretisierung qualifizierter Anforderungen an den Versandhandel mit Arzneimitteln, gerade im Hinblick auf die Ausweitung der Bestell- und Abholpunkte (Pick-up-Stellen) gefordert hatte. Auch der Empfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses, die Bestimmungen zum Abschluss von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung zu lockern, wurde nicht zugestimmt.

Insgesamt hat die Länderkammer dennoch 49 Änderungsanträge beschlossen. Konkretisierungen werden etwa im Zusammenhang mit dem geplanten Belieferungsanspruch des pharmazeutischen Großhandels gefordert. So soll deutlich gemacht werden, dass sich dieser Belieferungsanspruch nur auf die Versorgung des deutschen Markts erstreckt. Nachbesserungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei den von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen bei der Abrechnung parenteraler Zubereitungen. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln zu treffen, die an Krankenhäuser geliefert werden. Dadurch soll die missbräuchliche Abgabe von Klinikware an öffentliche und in öffentlichen Apotheken unterbunden werden.

Die Bundesregierung wird nunmehr über die Empfehlungen der Länder beraten und voraussichtlich am 15. April im Kabinett die Gegenäußerung verabschieden. Da der Gesetzentwurf nicht zustimmungspflichtig ist, sind die Erfolgsaussichten für die Empfehlungen des Bundesrats eher gering. Am 6. Mai 2009 ist die öffentliche Anhörung zur 15. AMG-Novelle im Bundestags-Gesundheitsausschuss vorgesehen. Das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.

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