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Bundesrat berät AMG-Novelle

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Entscheidungen zu Änderungsanträgen

BERLIN (ks/lk/jz). Am 30. März nahm der Bundesrat im ersten Durchgang zum Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ("16. AMG-Novelle") Stellung. Die Novellierung soll insbesondere der Umsetzung von EU-Recht dienen – es bietet sich jedoch an, neben dem Arzneimittelgesetz im "Omnibus"-Verfahren eine Reihe anderer Regelungen zu überarbeiten. Das Plenum der Länderkammer nahm in der vergangenen Woche die Empfehlungen der Ausschüsse weitgehend an. So auch die Empfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

Vom Bundesrat ebenfalls angenommen wurde die Empfehlung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die bisherige Definition der "pharmazeutischen Tätigkeit" in § 2 Abs. 3 Bundes-Apothekenordnung aus dem Jahr 1989 den heutigen Anforderungen an den Apothekerberuf anzupassen. Zudem bestätigte der Bundesrat die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, für etwaige Befreiungen vom erhöhten Herstellerabschlag nicht ganz so hohe Maßstäbe anzulegen wie derzeit der Fall.

Keine Schonfrist bei Rabattverträgen

Einen Antrag aus dem Wirtschaftsausschuss, nach dem es pharmazeutischen Unternehmen untersagt werden sollte, im Zeitraum von zwei Jahren nach Ablauf des Patentschutzes eines Wirkstoff einen Rabattvertrag abzuschließen, lehnten die Ländervertreter jedoch ab. Am Morgen der Bundesratssitzung hatte die AOK noch Alarm geschlagen und der Generika-Lobby "Kungeleien" vorgeworfen. Pro Generika wies die AOK-Kritik prompt zurück: "Wer die Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen nachhaltig sichern will, muss konstruktive Vorschläge unterbreiten, die auf Fakten basieren. AOK-Polemik hilft niemandem", sagte Geschäftsführer Bork Bretthauer.

Erstattungsbeträge nicht vertraulich

Ein Antrag des Landes Hessen, nach dem klargestellt werden sollte, dass die Abwicklung der Erstattungsbeträge nach § 130b Abs. 1 Satz 3 SGB V vertraulich erfolgen soll, lehnte das Plenum ab. Hessen hatte vorgeschlagen, dafür § 78 Abs. 3 Satz 3 AMG entsprechend zu ändern. Einen weiteren, in die gleiche Richtung zielenden Entschließungsantrag des Landes Hessen nahm das Plenum hingegen an. Die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers in Deutschland könnte zu einer Preiserosion in anderen Ländern führen, die im Rahmen ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arzneimittelpreis referenzieren, so die Befürchtung des Plenums. Die Bundesregierung soll daher nun zumindest prüfen, wie Preisabschläge nach §130 b des SGB V hierzulande vertraulich abgewickelt werden könnten, um unbeabsichtigte wirtschaftliche Effekte zu vermeiden, entschieden die Länder.

ABDA begrüßt Entscheidungen der Länder

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte die Beschlüsse des Bundesrates zur Apothekenbetriebsordnung und zur AMG-Novelle. Insbesondere die Forderung der Länder nach einem Rx-Versandverbot findet ihre Unterstützung. "Das ist ein richtiger Schritt in Richtung Patientensicherheit und wir begrüßen diese Entscheidung des Bundesrats", sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. "Damit dürfte sich der Handlungsdruck auf die Regierungsparteien weiter erhöhen."

Die beschlossenen Änderungsanträge werden nun dem Bundesgesundheitsministerium übermittelt, das dazu ebenfalls Stellung nehmen wird. Die erste Lesung im Bundestag ist derzeit für den 27. April vorgesehen, eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses soll dann am 23. Mai stattfinden. Aufgrund der Vorgaben der Pharmakovigilanz-Richtlinie soll die AMG-Novelle im Juli 2012 in Kraft treten.



DAZ 2012, Nr. 14, S. 51

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