Recht

"Rechtsberatung" muss ein Chef seinem Mitarbeiter nicht liefern

(bü). Arbeitnehmer müssen sich über die für ihr Arbeitsverhältnis einschlägigen Regelungen grundsätzlich selbst informieren. Der Arbeitgeber hat zwar seinen Beschäftigten gegenüber eine allgemeine Fürsorgepflicht. Die geht aber nicht so weit, dass er einem Mitarbeiter, dem er gekündigt hat, mitteilen müsste, in welcher Zeit er dagegen vor dem Arbeitsgericht angehen kann.


(ArG Weiden, 5 Ca 1344/11)

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