DAZ aktuell

Schleswig-Holstein gibt grünes Licht für ApBetrO

Apothekenbetriebsordnung im Bundesrat

BERLIN (lk). Als erstes Land hat Schleswig-Holstein grünes Licht für die Beratung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Gesundheitsausschuss des Bundesrates am 14. März gegeben: "Der Apothekenbetriebsordnung werden wir im Gesundheitsausschuss des Bundesrates zustimmen, insbesondere weil die Stellungnahme Schleswig-Holsteins weitestgehend im Vorfeld vom BMG aufgegriffen wurde", teilte das Landesgesundheitsministerium auf Anfrage der DAZ mit.

Wie sich die anderen 15 Bundesländer verhalten, ist noch unklar. Es wird mit einigen Änderungswünschen gerechnet. Voraussichtlich soll im Gesundheitsausschuss des Bundesrates ein Unterausschuss gebildet werden. Dort sollen die Empfehlungen für die Schlussabstimmung im Planum erarbeitet werden.

In einer Stellungnahme von Anfang Februar hatte Landesgesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) die Novelle der ApBetrO bereits ausdrücklich begrüßt: "Mit der Vorlage des Kabinettsentwurfes zur Apothekenbetriebsordnung hat der Bundesgesundheitsminister dringend erforderliche Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen vorgenommen und gleichzeitig die Aspekte der Arzneimittelsicherheit und Versorgungsqualität gestärkt. Ich bin sehr erfreut, dass die Anregungen Schleswig-Holsteins im Beratungsprozess weitgehend übernommen worden sind."

In Bezug auf die endlose Diskussion über ein Pick-up-Verbot sieht Schleswig-Holstein noch nicht das letzte Wort gesprochen: Weil im Rahmen der ApBetrO keine Regelung mehr möglich ist, setzt das Kieler Landesgesundheitsministerium jetzt auf die AMG-Novelle. Dazu hat Garg einen Änderungsantrag an den Gesundheitsausschuss des Bundesrates geschickt, der kommende Woche zeitgleich mit der abschließenden Beratung über die ApBetrO auch im ersten Durchgang über die AMG-Novelle berät.

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, im weiteren Verfahren Wege aufzuzeigen, mit denen abträglichen Entwicklungen beim Versand von Arzneimitteln entgegengewirkt werden kann, ohne dabei auf unzulässige Weise in die Freiheit der Berufsausübung einzugreifen. Dies betrifft insbesondere Regelungen zur Anzeigepflicht sowie zu den räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen solcher Einrichtungen", so die Forderung aus Kiel. Der Bundesrat solle feststellen, "dass nach wie vor das von der Gesundheitsministerkonferenz am 30. Juni 2011 einstimmig geforderte Verbot der Arzneimittelbestell- und Abholstellen (sogenannte Pick-up-Stellen) nicht umgesetzt wurde. Dies führt zu einer Verfestigung der Strukturen und weiteren praktischen Ausgestaltungen."



DAZ 2012, Nr. 10, S. 24

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