Gesundheitspolitik

Montag mündliche Anhörung zur ApBetrO

ABDA schickt Erika Fink und Lutz Tisch – Länder: Keine Privilegierung von Filialapotheken

Berlin (lk). In die mündliche Anhörung zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) schickt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die Präsidentin der Bundesapothekerkammer Erika Fink und den ABDA-Geschäftsführer Recht Lutz Tisch. Am 28. November will die ABDA in Bonn nochmals ausführlich ihre Positionen darlegen und auf Korrekturen drängen. Das Bundeskabinett soll die ApBetrO dann am 20. Dezember verabschieden. Derweil zeichnet sich im Bundesrat eine Ablehnungsfront der Länder ab.

Vor allem die Privilegierung von Filialapotheken stößt bei den Gesundheitsministern der Länder auf erheblichen Widerstand. Unklar ist, ob Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Ländervorbehalte aufgreift und die ApBetrO in diesem Punkt vor der Kabinettsbefassung bereits korrigiert. Sonst droht im Bundesrat ein Konflikt mit den Ländern. Die Länder können die ApBetrO komplett ablehnen oder "nach Maßgabe von Änderungen" zustimmen. Dann wäre erneut das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Zug: Bahr könnte die Änderungen übernehmen oder die ApBetrO auf Eis legen. Dann bliebe alles beim Alten.

Auf Nachfrage von DAZ.online haben mehrere Länder ihre Ablehnung der Privilegierung von Filialapotheken erklärt. Andere wollen noch abwarten und ihre Positionen erst nach der Kabinettsentscheidung bekannt geben. Alle 16 Bundesländer konnten ebenfalls bis zum 18. November ihre Stellungnahmen zum Entwurf an das BMG richten.

Rheinland-Pfalz lehnt die im Verordnungsentwurf vorgesehene "Privilegierung von Apotheken im Filialverbund bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln bzw. Ausgangsstoffen sowie im Apothekennotdienst ab", heißt es in einer der AZ vorliegenden Stellungnahme des Landes. "Dadurch wird ein Paradigmenwechsel hinsichtlich der Apothekenausstattung und der Tätigkeiten in Apotheken eingeleitet, der die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung, insbesondere in Flächenländern gefährdet. Die Notwendigkeit der Reduzierung von Apotheken im Filialverbund auf das Niveau von Zweigapotheken ohne erkennbaren Notstand wird von hiesiger Seite aus nicht gesehen", heißt es wörtlich. Diese vorgesehene Änderung sei nicht geeignet, die gewünschte Qualitätsverbesserung bei der Herstellung von Arzneimitteln beziehungsweise der Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen zu erreichen, sondern führe "in praxi eher zu einer Verschlechterung der Qualität und widerspricht damit unmittelbar den Interessen von Patientinnen und Patienten".

NRW will sich erst nach der Kabinetts entscheidung äußern. Bis dahin wolle man Bundesgesundheitsminister Bahr die Möglichkeit einräumen, seinen Entwurf an die Länderwünsche anzupassen. Dem Vernehmen nach erhebt aber auch NRW vor allem Einwände gegen die Erleichterungen für Filialapotheken. Falls der Entwurf zur ApBetrO unverändert das Kabinett passiere und den Bundesrat erreiche, müsse "Bahr sehen, wo er mit der ApBetrO bleibt", hieß es.

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium wollte sich ebenfalls nur indirekt in die Karten sehen lassen: "Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, dass die Qualität in den Apotheken weiterhin gewährleistet ist", erklärte eine Sprecherin.

Das hessische Gesundheitsministerium begrüßt die Novelle laut einer Sprecherin zwar grundsätzlich. Allerdings lehne auch Hessen die "Abwertung der Filialapotheke" ab und bemängele das fehlende Verbot der Pick-up-Stellen. In Brandenburg sieht die rot-rote Regierung Bahrs Pläne kritisch und positioniert aufseiten der Apotheker.

Auch Bayern reiht sich in die Front der Kritiker der ApBetrO ein: Das Bundesland sieht laut einer Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums ebenfalls zwei Hauptkritikpunkte am Referentenentwurf: das fehlende Pick-up-Verbot und die Privilegierung von Filialapotheken. Der neue bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber sehe den Freistaat Bayern als "verlässlichen Partner" der Apotheker: "Wir setzen uns auch künftig für den Erhalt einer wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch inhabergeführte Apotheken ein. Ein flächendeckendes Netz von Vor-Ort-Apotheken ist dafür unverzichtbar", so Huber.

Pick up: Kiel verweist auf GMK-Beschluss

Schleswig-Holstein hegt ebenfalls Bedenken gegenüber der neuen Notdienstregelung und gegen das Abspecken der Laborausstattung. Beides will das Kieler Gesundheitsministerium nicht mittragen. Inhaltlich würden grundsätzlich die Stärkung der Beratungsdienstleistungen in der Apotheke und die dazu vorgeschlagene Erläuterung als sinnvoll und sachgerecht angesehen, teilte das Ministerium mit. Auch die Klar stellung im Hinblick auf die An forderungen für das patientenindividuelle Stellen und Verblistern von Arzneimitteln sowie die Parentaraliaherstellung würden grundsätzlich begrüßt. "Einer sehr kritischen Prüfung müssen sich aus unserer Sicht die Themenbereiche Notdienstverpflichtungen, Laborvorhaltung, Rezepturherstellung und die entsprechenden Auswirkungen auf die Versorgung unterziehen", erklärte ein Ministeriumssprecher. Darüber hinaus regt Kiel an, das Thema Pick-up-Stellen ebenfalls im Rahmen des Verordnungsentwurfes entsprechend des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz 2011 zu regeln. Einstimmig hatten Bundesländer ein gesetzliches Pick-up-Verbot gefordert.

Vor einer endgültigen Festlegung will das Kieler Ministerium die weitere Entwicklung abwarten: "Schleswig-Holstein hat sich im Vorverfahren durch eine konstruktive Stellungnahme eingebracht. Wir gehen davon aus, dass diese Anregungen bereits für die Kabinettsvorlage aufgegriffen und berücksichtigt werden. Weitere Anregungen wird Schleswig-Holstein gegebenenfalls im Bundesratsverfahren einbringen."

Deutlicher wird Sachsen-Anhalt in seiner Kritik: Der Entwurf führe zu einer Verschlechterung, die so nicht hinnehmbar sei, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Dort stößt man sich ebenfalls an den vorgesehenen Privilegierungen für Filialapotheken und der Einschränkung der Dienstbereitschaft innerhalb von Filialverbünden.

Sachsen-Anhalt: BMG muss sich bewegen

Zusammenfassend sehe das Bundesland teilweise "grundlegenden Nachbesserungsbedarf", so der Sprecher. Das BMG müsse sich noch spürbar bewegen, "sonst können wir nicht zustimmen". Das Ministerium in Sachsen-Anhalt sieht in der vorliegenden Fassung eine "Verschlechterung des Apothekenangebotes für die Menschen, die so nicht hinnehmbar ist". Insbesondere dürfe es nicht sein, dass "Filialapotheken keine grundlegenden pharmazeutischen Tätigkeiten wie die Prüfung von Rezepturen oder Ausgangsprodukten" mehr vornehmen können. Und auch "die Einschränkung der Dienstbereitschaft von Apotheken würde allein zu längeren Wegen für Patientinnen und Patienten führen", so kritisiert man den Entwurf.



AZ 2011, Nr. 48, S. 1

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