Gesundheitspolitik

Ländermehrheit für Rx-Versandverbot

Bayerns Gesundheitsminister vertraut auf Länder -
entscheidend ist jedoch der Bundestag

Berlin (ks). Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt den Ländern, sich in ihrer Stellungnahme zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) für eine Beschränkung des Versandhandels auf OTC-Arzneimittel auszusprechen. Dazu sollen der § 43 Abs. 1 S. 1 AMG geändert und entsprechende redaktionelle Anpassungen im Apothekengesetz und in der Apothekenbetriebsordnung vorgenommen werden.

Am 18. März hat der Gesundheitsausschuss den Gesetzentwurf zur 15. AMG-Novelle beraten und die Änderungsanträge des Unterausschusses "Arzneimittelrecht" weitestgehend angenommen. Die Anträge der Freistaaten Bayern und Sachsen zur Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß wurden mit elf Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Gegen das Versandverbot plädierten Baden-Württemberg, das Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein. Niedersachsen enthielt sich der Stimme.

Auch die im Regierungsentwurf vorgesehene Herausnahme von Fertigarzneimitteln in parenteralen Zubereitungen in der Onkologie aus dem Regelungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung soll nach Auffassung des Gesundheitsausschusses nicht erfolgen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss dem Bundesrat, den vorgesehenen Belieferungsanspruch des Großhandels (§ 52b Abs. 2 Satz 1 AMG) dahingehend zu konkretisieren, dass sich dieser nur auf die Versorgung des deutschen Marktes erstreckt. Zudem sollte eine Zuwiderhandlung gegen den Versorgungssicherstellungsauftrag des § 52b Abs. 1 AMG als Bußgeldtatbestand normiert werden. Ein Verstoß gegen den Sicherstellungsauftrag könnte dann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.

"Guter Tag für die Apotheken in Deutschland"

Der Bundesrat wird sich am 3. April mit dem Gesetzentwurf befassen. Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) sieht gute Chancen für eine Mehrheit. Der übernächste Freitag könne "ein guter Tag für die Apotheken in Deutschland werden", sagte er dem "Handelsblatt". Der Antrag solle sicherstellen, dass es auch in Zukunft eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung mit Medikamenten in Deutschland gibt. "Wir wollen keine Supermarktmedizin", so Söder. Gerade bei rezeptpflichtigen Medikamenten mit ihren oft schwerwiegenden Nebenwirkungen sei eine sachkundige Beratung unerlässlich. Trotz unterschiedlicher Stimmgewichtung im Ausschuss und im Plenum des Bundesrats können die Verbots-Befürworter tatsächlich mit einer komfortablen Mehrheit rechnen, wenn sich die Stimmung in den Ländern nicht ändert. Von den insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat haben die vier gegnerischen Länder und das unentschlossene Niedersachsen lediglich 24. Das Problem dürfte eher sein, dass die 15. AMG-Novelle auch ohne Zustimmung der Länder vom Bundestag verabschiedet werden kann. Und ob sich hier eine Mehrheit von den Vorschlägen des Bundesrates überzeugen lässt, muss sich noch weisen.

1. Lesung des Referentenentwurfs im Bundestag

Die 1. Lesung des Referentenentwurfs zur AMG-Novelle und seine Überweisung in die zuständigen Ausschüsse des Bundestags fand am 19. März statt. Die Reden der Abgeordneten wurden allerdings lediglich zu Protokoll gegeben. Der zuständige Berichterstatter für die 15-AMG-Novelle, der CDU-Politiker Dr. Wolf Bauer, spricht in seiner schriftlichen Erklärung auch das "heftig diskutierte" Thema Versandhandel und die "damit verbundene Problematik der Pick-up-Stellen" an. Arzneimittelsicherheit, flächendeckende Versorgung und Verbraucherschutz müssten hierbei so gestaltet sein, dass die daraus resultierenden hohen Anforderungen an die Abgabe von Arzneimitteln erfüllt werden. "Ob das Pick-up-Stellen leisten können, ist mehr als fraglich", so Bauer. Er verweist auf den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Union, Wolfgang Zöller (CSU), der im September 2008 im Plenum des Bundestages erklärt hatte, dass Pick-up-Stationen und Arzneimittelautomaten den hohen qualitativen Anforderungen, die die Union an die Abgabe von Arzneimitteln stelle, widersprächen. Schriftlich habe Zöller zudem signalisiert, dass die Union die "Forderung von Bayern und Sachsen zur Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich notwendige Maß" unterstütze. Die diesbezügliche weitere Entwicklung bleibe daher abzuwarten, so Bauer. Als "interessant" bezeichnete er, dass in diesem Zusammenhang sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die ABDA ein Konzept für die Ausgestaltung von Pick-up-Stellen vorgestellt hatten. "Da keine Einigung über eine gemeinsame Formulierung erreicht worden ist, bleibt es wohl oder übel beim Status quo", so Bauer.

Bettina Bunge von der Linksfraktion bedauerte in ihrer zu Protokoll gegebenen Rede ebenfalls, dass sich die Bundesregierung nicht dazu habe durchringen können, den Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel zu beschränken.

Öffentliche Anhörung zur AMG-Novelle im Mai

Die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf wird am 6. Mai im Gesundheitsausschuss des Bundestages stattfinden. Ziel der Bundesregierung ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.

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