Gesundheitspolitik

Bundesrat: Keine Mehrheit für Anträge zu Versandhandel und Pick-up-Stellen

Empfehlungen des Gesundheitsausschusses zurückgewiesen

Berlin (ks/diz). Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am 3. April mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) befasst. Die zuständigen Ausschüsse der Länderkammer hatten zuvor eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf berücksichtigen sollte – darunter auch jene, den Arzneimittelversand auf OTC-Präparate zu beschränken. Schleswig-Holstein brachte dagegen am 1. April noch einen Antrag zur Regelung von Pick-up-Stellen ein. Beide Bemühungen blieben jedoch letztlich erfolglos.

Vor der Sitzung überraschte Schleswig-Holstein mit seinem Antrag, in dem es sich im Sinne der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucher- und Datenschutzes für eindeutige Regelungen für die gewerbliche Sammlung und Weiterleitung von Rezepten in Pick-up-Stellen ausspricht. Damit stellte sich das nördlichste Bundesland voll auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Dieses hatte bereits durch seinen Parlamentarischen Staatssekretär Rolf Schwanitz kundtun lassen, dass man Pick-up-Stellen zwar nicht wünscht, aber – da sie nun mal existieren dürfen – Regelungen für sie aufstellen müsse (siehe auch die Ausführungen von Rolf Schwanitz auf der Interpharm, DAZ Nr. 14, S. 52).

Nun sind vorerst beide Anträge aus den Ländern – das Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel und die Regelungen zu Pick-ups – vom Tisch. Auch wenn im Gesundheitsausschuss des Bundesrates eine deutliche Mehrheit von elf Bundesländern hinter dem Rx-Versandverbot stand – im Plenum bestanden offenbar arge Zweifel an einer Mehrheit im Bundestag. Das gleiche Schicksal traf die Anträge der Länder zur Honorarreform der Ärzte und Hausarztverträgen.

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