Schleswig-Holstein will zustimmen

Gesundheitsminister Garg begrüßt geänderte ApBetrO

Kiel - 02.02.2012, 08:47 Uhr


Heiner Garg, FDP-Gesundheitsminister in Schleswig-Holstein, ist mit der neuen Fassung der Apothekenbetriebsordnung zufrieden: Mit der Vorlage des Kabinettsentwurfes habe der Bundesgesundheitsminister „dringend erforderliche Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen vorgenommen und gleichzeitig die Aspekte der Arzneimittelsicherheit und Versorgungsqualität gestärkt.“

Schleswig-Holstein hatte sich früh kritisch gegenüber dem Referentenentwurf gezeigt. Etwa bei der Dienstbereitschaft, der Laborvorhaltung und der Rezepturherstellung hatte man in Kiel Bedenken. „Ich bin sehr erfreut, dass die Anregungen Schleswig-Holsteins im Beratungsprozess weitgehend übernommen worden sind“, sagt nun Garg. Vollständig geschehen sei dies etwa beim Qualitätsmanagement. Ebenso positiv sei es, dass auf eine Gleichstellung von Filial- und Zweigapotheken verzichtet wurde.

Da Apotheken einem zunehmenden Kostendruck unterliegen, sollten sie durch die Verordnung in die Lage versetzt werden, zukünftig flexibler arbeiten zu können, erläutert das Kieler Ministerium. Nicht zuletzt, um sich den Anforderungen des demografischen Wandels besser anpassen zu können. Die neue Apothekenbetriebsordnung werde dazu einen Beitrag durch Deregulierung und Entbürokratisierung des Apothekenbetriebes leisten. „Insbesondere für ländlich strukturierte Gebiete ergibt sich hier Planungssicherheit“, so Minister Garg.

Er begrüßte weiterhin, dass durch die Verordnung die Bedeutung der Apotheke als Gesundheitsdienstleister unterstrichen werde. Durch flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für den Apothekenbetrieb werde dem Apothekenleiter mehr Eigenverantwortung – z.B. bei der Entscheidung über das Vorhalten wissenschaftlicher Hilfsmittel oder die Anschaffung von Geräten und Prüfmitteln – zugewiesen. 

Der Minister signalisierte Zustimmung für die Bundesratsbefassung: „An uns wird diese Verordnung nicht scheitern. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass im Rahmen der Novellierung auch die Frage der Pick-up-Stellen aufgegriffen worden wäre. Hier bedarf es aus unserer Sicht gesetzlicher Regelungen zu den Qualitätsstandards bezüglich der Räume und Einrichtung sowie des Personals der Pick-up-Stelle." 

Pick-up-Stellen sollten nach Auffassung des Kieler Sozialministeriums die Aufnahme des Betriebs anzeigen müssen und ebenso wie Apotheken der Überwachung durch die zuständige Behörde unterliegen.


Kirsten Sucker-Sket