Gutachten des Sachverständigenrats

Mehr- und Fremdbesitzverbot verhindert Wettbewerb

BERLIN (diz). Man hätte sich sehr gewundert, wenn der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung etwas anderes in sein Gutachten geschrieben hätte: Das Vorhaben der Koalition, am Mehr- und Fremdbesitzverbot von Apotheken festzuhalten und die Auswüchse beim Versandhandel von Arzneimitteln zu bekämpfen, ist geneigt, den Wettbewerb im Gesundheitswesen maßgeblich zu reduzieren, heißt es in dem am 13. November vorgelegten Jahresgutachten 2009/2010 des Sachverständigenrats.

Mehr- und Fremdbesitzverbot verhindert Wettbewerb

In dem über 400 Seiten starken Papier geht der Sachverständigenrat in seinem sechsten Kapitel "Industriepolitik: Marktprozesse wirken lassen und Innovationen ermöglichen" auf die Wettbewerbspolitik ein und spricht in diesem Kontext von der "Wettbewerbspolitik als industriepolitische Daueraufgabe". Nach Auffassung des Sachverständigenrats erfährt die Wettbewerbspolitik häufig durch Interessenverbände Ablehnung. Wörtlich heißt es hier: "Ein dabei vielfach angeführtes, aber oft fehlgeleitetes Argument gegen intensiveren Wettbewerb ist, dass Produkte dann nur durch Qualitätseinbußen günstiger am Markt bereitgestellt werden können. So folgt das Vorhaben der neuen Koalition, am Mehr- und Fremdbesitzverbot von Apotheken festzuhalten und die Auswüchse beim Versandhandel von Arzneimitteln zu bekämpfen, genau diesem Muster und ist geneigt, den Wettbewerb im Gesundheitswesen maßgeblich zu reduzieren." Dabei spreche nach Ansicht der Wirtschaftsexperten vieles dafür, dass das Potenzial zur Effizienzsteigerung bestehe. Die Sachverständigen führen als Beweis dafür die Deregulierung des Markts für Telekommunikation an. Und weiter: "Es ist das zentrale Problem von Marktmacht, dass diese zum Missbrauch einlädt." Das mag für den ehemaligen Monopolisten im Bereich der Telekommunikation gestimmt haben, aber warum dies im Zusammenhang mit dem Apothekenmarkt, einem vollkommen atomisierten Bereich tausender von Einzelhändlern, angeführt wird, erklärt das Gutachten nicht. Allerdings sind sich die Experten bei einem freieren Wettbewerb ihrer Sache sichtlich doch nicht so sicher. Denn sie räumen ein, dass es "durchaus Situationen gibt, in denen der Staat die Versorgung der Konsumenten nicht allein dem unregulierten Spiel der Marktkräfte überlassen sollte". Als Beispiel führen die Sachverständigen die Intransparenz von Qualitätsdefiziten auf dem Markt für Gesundheitsleistungen an. Den Konflikt sehen die Experten darin: "Es bleibt daher eine industriepolitische Daueraufgabe, fairen Wettbewerb zu garantieren und die Marktmacht einzelner Unternehmen zu reduzieren."

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