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Aut-idem-Regelung: Auch der Sachverständigenrat ist dafür

Stuttgart (lak). Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen spricht sich nach einem Bericht der Wochenzeitung DIE ZEIT in einem noch unveröffentlichten Gutachten für die von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt geplante Aut-idem-Regelung aus.

Die Sachverständigen verweisen in dem Gutachten, das Anfang Dezember vorgestellt werden soll, auf positive Erfahrungen mit vergleichbaren Gesetzen in Dänemark und Holland. Warnungen vor Behandlungsfehlern seien übertrieben.

Die Präsidentin der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Karin Wahl, begrüßt die Empfehlung des Sachverständigenrates als entscheidenden Schritt in die richtige Richtung. "Die Auswahl durch den Apotheker bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln ist bereits seit Jahren ohne jegliche Beanstandung oder Problemmeldungen den Apotheken für den Nacht- und Notdienst gesetzlich erlaubt und wird erfolgreich durchgeführt", betont Wahl. Acht von 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben ähnliche Auswahlregelungen für den Apotheker etabliert, sodass auch vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen keine Bedenken gegen diese vorgesehene Neuregelung angeführt werden könnten.

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