BVA: Sozialversicherungsbeiträge sind sicher

Berlin (ks). Die Deutschen müssen sich trotz der bestehenden Finanzkrise keine Sorgen um die Sicherheit ihrer Beiträge zur Sozialversicherung machen – so sieht es jedenfalls der Präsident des Bundesversicherungsamts (BVA), Josef Hecken. Er betonte am 30. Oktober in Bonn, dass die Geldanlagen der Sozialversicherungsträger sicher seien. Kein Beitragszahler müsse Angst haben, dass seine Beitragsgelder "verzockt" werden.

Ebenso wenig müsse befürchtet werden, dass medizinische Leistungen nicht mehr erbracht werden oder die Rente nicht mehr ausgezahlt wird. Anlass für Heckens Beschwichtigungen war die Nachricht, dass Deutsche Sozialversicherer bei der deutschen Tochter der pleitegegangenen US-Bank Lehman Brothers insgesamt knapp 800 Millionen Euro angelegt hatten. Die jeweiligen Anlagen der unterschiedlichen Kassen – darunter einige AOKs, die Barmer und die Knappschaft – lägen jedoch sämtlich in einem Bereich unter 285 Millionen Euro. Bis zu dieser Höhe, so Hecken, seien sie über eine Einlageversicherung gedeckt. Damit seien die Anlagen gesichert. "Die Träger erhalten die Einlagen in vollem Umfang zurück", versicherte der BVA-Präsident. Negative Überraschungen seien nicht mehr zu erwarten. Dies habe eine aktuelle Abfrage durch das BVA und die Landesaufsichtsbehörden ergeben.

Hecken betonte, dass sein Amt, das auch die Geldanlagen der Sozialversicherungsträger kontrolliert, stets den Grundsatz "Sicherheit hat absoluten Vorrang vor Profit" berücksichtigt habe. Es gälten überdies enge rechtliche Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Geldanlagen getätigt werden können. So seien spekulative Investments den Sozialversicherungsträgern untersagt und bei BVA-Prüfungen auch nicht festgestellt worden. Hecken ist aufgrund der regelmäßig erfolgenden Kontrollen überzeugt, dass die Versicherungsträger "seriös und verantwortungsvoll" handeln. Und so ergeben sich nach Erkenntnissen des BVA durch die Geldanlagen bei Lehman Brothers oder der Hypo Real Estate insgesamt "keine negativen Folgen für die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Träger"..

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