Mündliche Verhandlung zum Fremdbesitzverbot

LUXEMBURG (cr). Am 3. September ist es so weit: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verhandelt über den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zur Frage der Vereinbarkeit des in Deutschland geltenden apothekenrechtlichen Fremdbesitzverbots mit EU-Gemeinschaftsrecht.

Der EuGH verhandelt am 3. September / Entscheidung in knapp einem Jahr

Das Verfahren wird mit der Rechtssache EU-Kommission/Italien verbunden, in dem vom Gericht parallel die europarechtliche Zulässigkeit des Fremdbesitzverbotes in Italien überprüft wird. Streithelfer Italiens sind in diesem Verfahren Österreich, Spanien, Griechenland, Frankreich und Lettland, die sich in ihren Stellungnahmen ebenfalls gegen die Aufhebung des Fremdbesitzverbotes aussprechen.

Aufgrund der Bedeutung der Vorabentscheidungen hat der Gerichtshof die Rechtssachen am 3. Juni 2008 an die Große Kammer verwiesen, die mit folgenden Richtern besetzt sein wird: Dem (griechischen) Präsidenten des EuGH, V. Skouris, sowie den Richtern P. Jann, C. W. A. Timmermanns, A. Rosas, K. Lenaerts, J. Malenkovsky, T. von Danwitz, J. Makarczyk, J.-C. Bonichot, P. Küris, P. Lindh, E. Juhasz und L. Bay Larsen. Zum Generalanwalt wurde Y. Bot bestimmt. Für die Plädoyers der Verfahrensbeteiligten sind knapp viereinhalb Stunden vorgesehen.

In seiner Ladung fordert das Gericht die verfahrensbeteiligten Streithelfer auf, sich auf die Frage zu konzentrieren, "ob der Grundsatz, dass Berufsfremde vom Betrieb einer Apotheke ausgeschlossen sind,

geeignet ist, die im allgemeinen Interesse liegenden Ziele des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der angemessenen Arzneimittelversorgung und der Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit zu erreichen, und

ob Maßnahmen, die die im EU-Vertrag gewährleisteten Freiheiten weniger einschränken, wie die Anwesenheit eines angestellten approbierten Apothekers, es erlauben, das gleiche Gesundheitsschutzniveau zu erreichen". DocMorris, das Saarland, die Kommission und Polen, das als einziger EU-Staat das bestehende Fremdbesitzverbot bei Apotheken für gemeinschaftswidrig hält, werden u. a. aufgefordert,

"näher zu erläutern, ob es möglich ist zu gewährleisten, dass ein angestellter Apotheker es ablehnen kann, die unternehmerischen Entscheidungen eines berufsfremden Betreibers zu befolgen und Weisungen nachzukommen, die auf eine Gewinnsteigerung der Apotheke zum Nachteil einer angemessenen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zielen" sowie

Stellung zu nehmen zu den vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen und der ABDA "behaupteten negativen Auswirkungen für die Berufsfreiheit der angestellten Apotheker und die Unabhängigkeit der Patientenberatung, zu denen es nach Aufhebung des Fremdbesitzverbotes in einigen europäischen Ländern, wie z. B. Norwegen, gekommen sein soll".

Wie geht es weiter?

Erfahrungsgemäß wird der Generalanwalt innerhalb eines Zeitraums von ca. sechs Monaten nach der mündlichen Verhandlung seine Stellungnahme abgeben. Mit der Entscheidung des EuGH ist in knapp einem Jahr zu rechnen..

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