Deutsches Apothekenrecht auf dem Prüfstand des EuGH

BRÜSSEL (ks). Die deutschen Vorschriften über die externe Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern beeinträchtigen nach Auffassung der EU-Kommission weiter den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Wie die Kommission am 18. Oktober mitteilte, steht Deutschland nun doch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ins Haus.

Schon mehrmals hatte die Kommission angekündigt, Deutschland zu verklagen: Das Regionalprinzip bei der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern war ihr bereits seit 2002 ein Dorn im Auge. Bislang konnte die Bundesregierung das jedoch abwehren. Zuletzt änderte sie in einem langatmigen Gesetzgebungsverfahren das Apothekengesetz. Bundestag und Bundesrat konnten sich damals allerdings erst auf einen Kompromiss einigen, als die Kommission 2005 erneut mit Klage drohte. Mit der Gesetzesänderung wurde das Regionalprinzip zwar formell abgeschafft - verankert wurde jedoch der Grundsatz der "Versorgung aus einer Hand" (siehe hierzu z. B. DAZ Nr. 27, 2005, S. 65).

Verstecktes Regionalprinzip

Nach Auffassung der Kommission sind auch die geänderten Rechtsvorschriften nicht mit den Bestimmungen des Artikel 28 EG-Vertrag über den freien Warenverkehr vereinbar. Vielmehr enthielten sie eine Reihe "erschwerender Bedingungen". So müssen die krankenhausversorgenden Apotheken Arzneimittel nicht nur "unverzüglich" liefern, sondern zusätzlich eine persönliche Beratung des Krankenhauspersonals durch den Apothekenleiter sicherstellen.

Zudem muss der Apothekenleiter Mitglied der Arzneimittelkommission des Krankenhauses sein. Eine solche Verknüpfung ortsgebundener Elemente mit anderen Vertragsbedingungen führe zu einer "versteckten" regionalen Versorgung, moniert die Kommission. Dadurch, dass ein und dieselbe Apotheke sämtliche Leistungen erbringen muss, bleibe es praktisch dabei, dass nur in der Region ansässige Apotheken die Arzneimittelversorgung übernehmen können. Apotheken aus anderen EU-Ländern bleibe der Zugang zu deutschen Krankenhäusern hingegen weiterhin versperrt. Die Kommission fordert von Deutschland, eine Aufspaltung in Einzelverträge zu ermöglichen. So sollen unterschiedliche Aufgaben an verschiedene Auftragnehmer übertragen werden können. Dies werde die Versorgungsqualität nicht beeinträchtigen.

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