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Apothekengesetz geht in den Vermittlungsausschuss

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat am 18. Februar dem von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes (ApoG) die Zustimmung verweigert. Rot-Grün wollte mit der Gesetzesänderung allen Apotheken, die ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum haben, die Möglichkeit einräumen, deutsche Krankenhäuser mit Arzneimitteln zu beliefern. Nun soll im Vermittlungsausschuss ausgelotet werden, ob und wie die Gesetzesänderung doch noch vorgenommen werden kann. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann die Bundesregierung es nicht ohne die Länder durchsetzen.

Derzeit gilt nach dem ApoG das Regionalprinzip, wonach krankenhausversorgende Apotheken nur im selben oder benachbarten Kreis des Krankenhauses liegen dürfen. Doch die Europäische Kommission sieht hierdurch die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zum freien Warenverkehr verletzt und hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Dies hat die Bundesregierung zur Änderung der bemängelten Vorschriften bewogen. Die Mehrheit der Bundesländer – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfahlen und Schleswig-Hostein – will dennoch an der bestehenden Regelung festhalten.

Der Bundesrat begründete seine Ablehnung damit, dass vor allem die qualifizierte Akutversorgung der Krankenhäuser durch die neuen Regelungen gefährdet werde. Eine Neuregelung der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch Abschaffung des Regionalprinzips sei nicht notwendig, solange eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser Sache noch ausstehe.

Staatssekretär glaubt noch an einvernehmliche Lösung

Auch die Rede des Gesundheits-Staatssekretärs Klaus Theo Schröder vor dem Bundesrat konnte an der Entscheidung der Länder nichts ändern. Schröder betonte erneut, dass das Regionalprinzip gegen EU-Recht verstoße. Die Bemühungen der Bundesregierung, die entsprechende Bestimmung zu ändern, seien von der EU-Kommission anerkannt worden. So sei das Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt und von der bereits beschlossene Klage vor dem EuGH zunächst abgesehen worden. Dies sei "sehr ungewöhnlich", unterstrich der Staatssekretär. Er erklärte weiterhin, dass der Gesetzentwurf sogar erstmalig die maßgeblichen Anforderungen an die Versorgungsqualität und -sicherheit festschreibe.

Schröder ließ auch den Einwand nicht gelten, eine maßgeschneiderte Regelung könne erst gefunden werden, wenn ein EuGH-Urteil ergangen sei. Er kündigte an, dass die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag verlangen wird: "Wir wollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um im Bundesrat zu einer tragfähigen Einigung zu gelangen." Trotzdem die ablehnende Entscheidung des Bundesrats auch von SPD-geführten Ländern unterstützt wird, gab sich der Staatssekretär zuversichtlich, dass man im Vermittlungsausschuss zu einer einvernehmlichen Lösung kommen wird.

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